Deutscher Feuerwehrverband e. V. (DFV)
§ 52 StVZO: Bundesverkehrsministerium übernimmt Forderungen des Fachausschusses Technik
Erfolg für langjährige Lobby- und Facharbeit der Feuerwehrverbände in Deutschland
Berlin (ots)
Die gute Nachricht kam per Videokonferenz: Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) übernimmt die Forderungen des Fachausschusses Technik der deutschen Feuerwehren bezüglich des Paragraphen 52 der Straßenverkehrszulassungsordnung, in dem zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten geregelt sind. Lars Oschmann, Vizepräsident des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV), erklärt hierzu: "Das ist ein großer Erfolg der langjährigen Lobby- und Facharbeit der Feuerwehrverbände in Deutschland. Besonders danke ich hierbei René Schubert aus Ratingen und Christian Schwarze aus Stuttgart, die das Thema nachhaltig vorangetrieben haben."
"Die Forderungen zu geschwindigkeits- und zeitabhängigen Abschaltungen insbesondere der Frontblitzer sind für das Ministerium kein Diskussionsgegenstand mehr", freut sich Christian Schwarze, Vorsitzender des Fachausschusses Technik der deutschen Feuerwehren. "Ergänzend wird die rote Kennleuchte für eine Kenntlichmachung der Einsatzleitung und - so ein Fahrzeug länger als sechs Meter ist - eine Warnleuchte mit Hauptabstrahlrichtung zur Seite aufgenommen. Diese Regelung nimmt die StVZO-Forderung nach einer zusätzlichen Seitenmarkierungsleuchte ab dieser Fahrzeuglänge auf", ergänzt er.
Der Fachausschuss Technik der deutschen Feuerwehren hatte sich bereits Ende 2019 mit der Thematik befasst und empfohlen, bei der Überarbeitung des § 52 StVZO für die Ausrüstung mit blauem Blinklicht Konkretisierungen bezüglich blauen Rundumlichts und eines Kennleuchtensystems zu berücksichtigen. Der DFV hatte sich daher damals an das zuständige Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (heute Bundesministerium für Digitales und Verkehr) gewandt.
Eine im Juli 2021 erfolgte Überarbeitung des § 52 StVZO erfüllte aus Sicht der Feuerwehren und Rettungsdienste, der Hersteller von Einsatzfahrzeugen und der Sachverständigen der Prüforganisationen nicht die erbetene Konkretisierung. "Stattdessen bestanden noch mehr unterschiedliche Interpretationen und Auslegungen der Rechtslage mit entsprechend negativen Auswirkungen auf Bau und Zulassung der Einsatzfahrzeuge wie auch vor allem auf die daraus teils verschlechterte Ausstattung und damit verschlechterte Wahrnehmbarkeit von Einsatzfahrzeugen", erläutert René Schubert.
Der Deutsche Feuerwehrverband forderte daher gemeinsam mit dem Deutschen Städtetag, dem Deutschen Landkreistag und dem Deutschen Städte- und Gemeindebund das Bundesministerium auf, hier nachzubessern, und legte erneut einen ausgearbeiteten Formulierungsvorschlag vor. Der DFV unterstützte auch eine Petition der Björn Steiger Stiftung an den Deutschen Bundestag.
In Folge gab es weiteren Schriftwechsel mit dem Ministerium und schlussendlich nun eine Videokonferenz mit dem BMDV unter der Beteiligung von René Schubert und Christian Schwarze seitens des Fachausschusses Technik, die von den Feuerwehrexperten als sehr konstruktiv gelobt wird. Der Bund muss sich nun noch mit den Ländern abstimmen. "Wir bleiben im Dialog und hoffen sehr, dass die bislang sehr gute Lösung auch von den Ländern akzeptiert und bald im Verkehrsblatt veröffentlicht wird", fasst Christian Schwarze den Stand der Absprache mit dem Bund zusammen.
Weitere Informationen zum Vorgang gibt es online unter https://www.feuerwehrverband.de/fachliches/fb/fa-technik/.
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