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Banken beim Kampf gegen die Geldwäsche unter Zeitdruck

Hamburg (ots)

Finanzjongleure müssen den Schnellwaschgang
einlegen. Spätestens im Sommer will die Bundesregierung ihr neues
Gesetz gegen Geldwäsche unter Dach und Fach bringen. Auch die
deutschen Banken sind unter Zeitdruck. Der Gesetzentwurf sieht vor,
dass die Geldhäuser elektronische Sicherheitssysteme einführen, mit
denen sie auffällige Transaktionen herausfiltern und die
Verantwortlichen identifizieren können. Höchste Zeit: Das
Verschleiern von Geld aus illegalen Geschäften richtet weltweit jedes
Jahr einen volkswirtschaftlichen Schaden von rund 100 Milliarden
US-Dollar an, schätzt die Mummert + Partner Unternehmensberatung.
Anonymität leicht gemacht: Ein Besuch bei der Post reicht aus, um
bei einer deutschen Bank ein Konto zu eröffnen. Ein Mitarbeiter
bestätigt der Bank die Identität des Neukunden per
"Post-Ident-Verfahren". In Irland reicht sogar die
Personalausweiskopie per Fax. Sobald das Konto freigeschaltet ist,
kann der Inhaber quer durch die EU Geld verschicken und empfangen.
Dank Online-Kontoführung bekommt kein Mitarbeiter den Kunden jemals
zu Gesicht. Die neue Anonymität ist beliebt: In Deutschland werden
inzwischen rund 15 Millionen Konten online geführt. Besonders beliebt
sind die E-Konten bei Kriminellen. Im anonymisierten Zahlungsverkehr
können sie ihre Einnahmen ohne große Probleme in den legalen
Geldkreislauf einschleusen. Das aktuelle Geldwäschegesetz schreibt
den Banken zwar vor, bei Geldgeschäften ab einem bestimmten Betrag
die Identität des Kontoinhabers festzustellen und im Verdachtsfall
Anzeige zu erstatten. Profis kennen die Grenzwerte einzelner Länder
aber genau. Sie stückeln die Beträge einfach so, dass nirgendwo eine
auffällige Transaktion entsteht. Die Geschwindigkeit der
Transaktionen erschwert es Ermittlern zusätzlich, Auftraggebern auf
die Schliche zu kommen.
Das neue Geldwäschegesetz soll damit Schluss machen. Demnach
müssen die Banker ihre Kunden künftig genauer unter die Lupe nehmen.
Als wichtigstes Instrument hierzu schreibt der Gesetzentwurf interne
Sicherungssysteme vor. Diese Anti-Geldwäsche-Software kann
ungewöhnliche Aus- und Einzahlungen aufspüren und melden. Sobald das
Programm ein Profil des Kunden erstellt hat, gleicht es dessen
Transaktionen damit ab. Stapeln sich also bei einem einfachen
Angestellten plötzlich die Tausender, bekommt der
Geldwäsche-Beauftragte der Bank automatisch eine Meldung vom System.
Bei Verdacht auf kriminelle Transaktionen muss die Bank dieses
unverzüglich den Strafverfolgungsbehörden anzeigen.
Bis spätestens 5. Juli soll das Gesetz in Kraft getreten sein. Das
Bundesfinanzministerium teilte auf Anfrage von Mummert + Partner mit,
dass es sicher sei, dass Bundestag und Bundesrat dem Entwurf ihren
Segen geben. Bei der Vorbereitung auf den Geldwäschekampf unterstützt
die Unternehmensberatung die Banken mit einem breiten
Beratungsangebot - von der Auswahl geeigneter Software bis zu ihrer
Implementierung und entsprechender Anpassung der Arbeitsabläufe.
"Der  Gesetzentwurf gibt die richtige Richtung vor: Die
Sicherheitslücken werden geschlossen, und zwar ohne die Kunden beim
Online-Banking einzuschränken", sagt Wilhelm Alms,
Vorstandsvorsitzender der Mummert + Partner Unternehmensberatung.
"Nun ist die Kreditwirtschaft gefragt, die Vorgaben aus dem
Finanzministerium zügig umzusetzen."
Für Rückfragen steht Ihnen gerne zur Verfügung: 
Mummert + Partner Unternehmensberatung 
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 
Jörg Forthmann, Tel.: 040/227 03-7787
Die Presselounge von Mummert + Partner finden Sie im Internet unter
www.mummert.de.

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