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Verfassungsgericht soll Rechtmäßigkeit des Emissionshandels prüfen
Beschwerde der deutschen Aluminiumhütten
Zuteilungsgesetz verzerrt den Wettbewerb

Berlin (ots)

Die Aluminiumproduzenten in Deutschland haben
Verfassungsbeschwerde gegen den Handel mit Emissionszertifikaten für
das Klimagas Kohlendioxid eingelegt. Nach Ansicht der Unternehmen
führt die nationale Umsetzung des Ende des vergangenen Jahres in der
EU eingeführten Emissionshandels zu gravierenden
Wettbewerbsverzerrungen für energieintensive Betriebe.
Die Beschwerde der Aluminiumhütten, die aus Fristgründen jetzt
eingereicht wurde, richtet sich gegen das Ende August des vergangenen
Jahres erlassene Zuteilungsgesetz für die erste Periode des
Emissionshandels in den Jahren 2005 bis 2007. Das Gesetz regelt die
nicht-zweckgebundene und kostenlose Ausgabe von Emissionszertifikaten
an die vom Emissionshandel betroffenen Unternehmen ausgewählter
Industrien und der Energiewirtschaft. Da die Emissionszertifikate
nicht an die Stromproduktion gekoppelt werden, sondern frei handelbar
sind, preisen die deutschen Stromerzeuger den Marktwert der
Zertifikate als so genannte Opportunitätskosten ein. Dieses Vorgehen
hat seit Beginn des Emissionshandels zum Jahresbeginn die Strompreise
drastisch ansteigen lassen und für die energieintensiven Industrien
bedrohliche Auswirkungen.
Wie die Aluminiumhütten in ihrer Beschwerde darlegen, hat die
Einpreisungspraxis der Stromerzeuger für Unternehmen mit hohem
Stromverbrauch eine "erdrosselnde Wirkung". Diese Entwicklung sei für
die Bundesregierung vorhersehbar gewesen und beruhe auf einem Fehler
des Zuteilungsgesetzes. Die Beschwerde vor dem Bundesfassungsgericht
soll dazu führen, diesen Fehler zu korrigieren. Die Fehlentwicklung,
so die Beschwerdeführer, liegt allein im Verantwortungsbereich der
Bundesregierung.
Der nationale Gesetzgeber habe bei der Umsetzung der europäischen
Handelsrichtlinie ausreichend Spielräume zu einer
wettbewerbsgerechten Lösung gehabt, erklärte die
WirtschaftsVereinigung Metalle (WVM) in Berlin. Die
Spitzenorganisation der Leicht- und Buntmetallindustrie sieht in der
Verfassungsbeschwerde einen wichtigen Beitrag, um das "im
europäischen Maßstab völlig untragbare Strompreisniveau in
Deutschland wieder wettbewerbsfähig zu gestalten."
Die Aluminiumhütten machen in ihrer Beschwerde außerdem einen
"Vertrauensbruch" geltend. Die Branche unterliegt nicht direkt dem
Emissionshandel, sondern hat sich im Rahmen freiwilliger
Selbstverpflichtungen erfolgreich um die Minderung der
Klimagas-Emissionen bemüht und die vereinbarten Reduktionsziele sogar
deutlich übererfüllt. Jetzt werden die Unternehmen über die
Einpreisungspolitik der Kraftwerksbetreiber doppelt mit den Kosten
für den Klimaschutz belastet, so WVM-Hauptgeschäftsführer Martin
Kneer.
Die Beschwerdeführer rechnen mit einer zügigen Behandlung ihrer
Klage, da die Situation sich existenziell bedrohlich entwickelt hat.
Dies belege nicht nur die Ankündigung des Bundeskartellamtes, einem
Missbrauchsverdacht gegen die Stromerzeuger nachzugehen, sondern vor
allem die bereits beschlossene Schließung einer Aluminiumhütte in
Norddeutschland. Eile sei auch geboten, da eine Klärung für die
bevorstehende gesetzliche Ausgestaltung der zweiten Handelsperiode in
den Jahren 2008 bis 2012 notwendig ist.
Die Beschwerdeführer legen Wert auf die Feststellung, dass Sie
trotz dieser Verfassungsbeschwerde positiv und aktiv handelnd zum
Klimaschutz stehen. Ziel sei einzig und allein die Erhaltung
wettbewerbsfähiger Standortbedingungen für die Produktion des
nachhaltigen Werkstoffs Aluminium in Deutschland.

Pressekontakt:

WirtschaftsVereinigung Metalle
- Hauptstadtbüro -
Martin Kneer
Wallstr. 58
10179 Berlin
Tel.: 030/72 62 07-115
Fax: 030/72 62 07-199
E-Mail: Kneer@wvmetalle.de
http://www.wvmetalle.de

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