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Bundeskartellamt fordert weitgehende Auskünfte von E.ON und RWE im Missbrauchsverfahren zu den Strompreisen

Berlin (ots)

Das Bundeskartellamt artikuliert in einem der
WirtschaftsVereinigung Metalle (WVM) als Beschwerdeführerin
vorliegenden "Auskunftsbeschluss" einen hinreichenden Verdacht gegen
die Stromversorger E.ON und RWE auf Missbrauch ihrer
marktbeherrschenden Stellung auf den Strommärkten für Weiterverteiler
und Stromgroßkunden und fordert weitgehende Auskünfte zu
betriebsinternen Daten der Stromversorger. EnBW und Vattenfall wurden
ebenfalls gebeten, den umfangreichen Fragebogen des Kartellamtes zu
beantworten.
Der Missbrauch entstehe nach vorläufiger Auffassung des Amtes,
indem die Stromversorger unter Berufung auf den Emissionshandel ihre
Strompreise erhöhten und auf diese Weise zusätzliche Erträge
erzielten, die ganz erheblich über den ihnen als Folge des
Emissionshandels tatsächlich entstandenen zusätzlichen Kosten lägen
und somit nicht durch entsprechende Kostensteigerungen gerechtfertigt
seien.
"Die Auffassung des Bundeskartellamtes stützt unsere Beschwerde
gegen die nicht gerechtfertigte Einpreisung von Opportunitätskosten
aus dem Emissionshandel durch die Stromversorger", so
WVM-Hauptgeschäftsführer Martin Kneer. "Es ist inakzeptabel, dass die
Stromversorger die ihnen kostenlos zugeteilten CO2-Emissionsrechte in
den Strompreis einkalkulieren und die These vertreten, dies sei ein
ganz normales Marktgeschehen", so Kneer weiter. Insbesondere der
Vergleich mit anderen vom Emissionshandel betroffenen Branchen zeige
nach Auffassung des Bundeskartellamtes, dass die Branche der
Stromversorger die einzige sei, der es gelänge, die
CO2-Emissionsrechte in ihre Produktpreise einzukalkulieren und
dadurch zusätzliche Erträge zu erwirtschaften. Die Erklärungen der
Stromerzeuger über ein Modell der Grenzkostenbetrachtung erschienen
nicht geeignet, die Vorgänge auf den relevanten Strommärkten für
Weiterverteiler und Großkunden in befriedigender Weise erklären oder
gar rechtfertigen zu können, so das Bundeskartellamt weiter.
Missbräuchlich wäre es nach Ansicht des Amtes ferner, wenn die
Stromversorger unter Berufung auf tatsächlich nicht vorhandene Kosten
des Emissionshandels die Preise laufender Verträge nachträglich
angepasst hätten.
Die kurzen Antwortfristen für die Stromerzeuger bis zum 15. Januar
2006 und ein vorgesehenes öffentliches Anhörungsverfahren im März
weisen darauf hin, dass das Verfahren noch im Frühjahr abgeschlossen
werden kann.
"Sollte das Bundeskartellamt einen Missbrauch feststellen, könnte
es zu einer Senkung des Stromgroßhandelspreises um über 15 % kommen",
erklärte Kneer abschließend.

Pressekontakt:

WirtschaftsVereinigung Metalle
- Hauptstadtbüro -
Martin Kneer
Wallstr. 58
10179 Berlin
Tel. 030/72 62 07-115
Fax 030/72 62 07-199
E-Mail: Kneer@wvmetalle.de
http://www.wvmetalle.de

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