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Caritas: Freibetrag beim Arbeitslosengeld II für alle Kinder notwendig

Freiburg (ots)

Bei der Konstruktion des Arbeitslosengeldes II
fehlt ein Freibetrag für Kinder unter 15 Jahren. Nach Ansicht des
Generalsekretärs des Deutschen Caritasverbandes, Georg Cremer, sollte
auch ihnen der Mindestfreibetrag von 4.100 Euro gewährt werden.
Dieser steht nach der jetzigen Gesetzeslage allen Erwerbsfähigen,
also auch Jugendlichen ab dem 15. Lebensjahr, zu. Warum nicht auch
Kindern unter 15 Jahren? Das sei, so Cremer, eine Frage der
Gerechtigkeit für Familien. Denn Familien bräuchten mehr Rücklagen
als Alleinstehende oder Paare ohne Kinder.
Der in der Presse genannte Betrag von 750 Euro erfülle die
Funktion eines solchen Grundfreibetrags nicht. "Die 750 Euro für
jeden Familienangehörigen sind gedacht für notwendige Anschaffungen
und sollen als Puffer dienen, wenn zum Beispiel Haushaltsgeräte wie
ein Herd kaputtgehen."
Damit spricht sich die Caritas nicht grundsätzlich gegen die
Berücksichtigung des Vermögens von Kindern aus. Kinder, die aus
eigenem Einkommen oder Vermögen ihren Lebensunterhalt bestreiten
können, brauchen keine Grundsicherungsleistungen.

Kontakt:

Prof. Dr. Georg Cremer
Generalsekretär des Deutschen
Caritasverbandes
Tel. (0761) 200-216
E-Mail: georg.cremer@caritas.de

RA Dr. Frank Brünner
Sozialrechtsexperte
Tel. 0761 / 200-576
E-Mail: frank.bruenner@caritas.de

Original content of: Deutscher Caritasverband e.V., transmitted by news aktuell

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