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Internationaler Tag der Witwen: Höhere Hinzuverdienstgrenze für Hinterbliebene zum 1. Juli

Berlin (ots)

Rund 5,5 Millionen Menschen bezogen in Deutschland im Jahr 2023 eine Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, darunter rund 656.000 Menschen im erwerbsfähigen Alter zwischen 20 und 64 Jahren. Für sie ist die jährliche Anpassung der Hinzuverdienstgrenzen besonders interessant, denn ab 1. Juli können sie mehr dazuverdienen. Hierauf macht die Deutsche Rentenversicherung Bund anlässlich des Internationalen Tags der Witwen am 23. Juni aufmerksam.

Zum 1. Juli 2024 werden die Einkommensgrenzen für Menschen, die eine Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen, um rund 45 Euro von 992,64 EUR auf 1.038,05 Euro netto im Monat erhöht. Außerdem steigt der Freibetrag für jedes waisenrentenberechtigte Kind um 220 Euro. Übersteigt das Einkommen den jährlich neu festgelegten Freibetrag, wird der darüberhinausgehende Anteil zu 40 Prozent angerechnet und die Rente entsprechend gekürzt. Ausgenommen hiervon sind Waisen: Sie dürfen unbegrenzt hinzuverdienen.

Maßgeblich für die Hinzuverdienstgrenze ist der durchschnittliche Nettoverdienst im Kalenderjahr vor der aktuellen Rentenanpassung: Für die Anpassung zum 1. Juli 2024 gilt somit der Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 - und zwar auch, wenn beispielsweise der Verdienst durch den Wechsel von einer Teilzeit- in eine Vollzeitbeschäftigung gestiegen ist. Das höhere Einkommen wird erst ab dem darauffolgenden Anpassungstermin, also am 1. Juli 2025 berücksichtigt.

Angerechnet werden nahezu sämtliche Einkommensarten. Ausgenommen sind sogenannte bedarfsorientierte Leistungen wie Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie Sozialhilfe ebenso wie Einnahmen aus staatlich geförderten Altersvorsorgeverträgen, z.B. aus einer Riester-Rente.

Hinterbliebenenrente: Hilfe in schweren Zeiten

Die "Renten wegen Todes" aus der gesetzlichen Rentenversicherung sollen Hinterbliebene dabei unterstützen, ihren Lebensunterhalt zu sichern. Neben den Renten an Witwen, Witwer sowie überlebende eingetragene Lebenspartner zählen hierzu auch Waisen- und Erziehungsrenten.

Alle Informationen bieten die kostenfreie Broschüre "Hinterbliebenenrente: Hilfe in schweren Zeiten" und das Faltblatt "Hinterbliebener: So viel können Sie dazuverdienen". Diese stehen auf www.deutsche-rentenversicherung.de zum kostenlosen Download zur Verfügung. Gerne beantworten auch die Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung Fragen zu den Auswirkungen des eigenen Einkommens unter der kostenfreien Service-Nummer 0800 1000 4800.

Pressekontakt:

Una Großmann
Tel. 030 865-89178
Fax. 030 865-27379
pressestelle@drv-bund.de

Original content of: Deutsche Rentenversicherung Bund, transmitted by news aktuell

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