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Rundfunkgebührenurteil des Bundesverfassungsgerichts: Deutscher Fachjournalisten-Verband plädiert für Korrekturen bei der Finanzierung

Berlin (ots)

Das Bundesverfassungsgericht hat der Beschwerde der
öffentlich-rechtlichen Sender stattgegeben. Damit wurde die Position 
der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten
(KEF) gestärkt und der staatliche Einfluss auf die 
Gebührenfestsetzung nochmals ausgeschlossen.
Nachdem das Bundesverfassungsgericht bereits 1994 in seinem achten
Rundfunkurteil (BVerfGE 90, 60) die Staatsferne der 
Finanzierungsentscheidung betont hatte, stellt das Gericht nun klar, 
dass der demokratisch legitimierte Gesetzgeber nur von der 
KEF-Empfehlung abweichen dürfe, wenn die Gebührenerhöhung unter 
Abwägung verschiedener gesamt- und einzelwirtschaftlicher Kriterien 
nicht angemessen sei.
Der Deutsche Fachjournalisten-Verband (DFJV) kritisiert an der 
aktuellen Debatte, dass die öffentlich-rechtlichen Sender hohe 
Gebühren mit hoher Qualität gleichsetzen. Während sich jedoch die 
Programmqualität seit den 1980er Jahren in einer Abwärtsspirale 
befindet, steigen die Rundfunkgebühren. Hinzu kommen Werbe- bzw. nach
20:00 Uhr Sponsorship-Einnahmen. "Mehr Einnahmen führen also 
offensichtlich nicht automatisch zu höherer Qualität", bemängelt 
DFJV-Vorstand Thomas Dreesen.
Nach Ansicht des DFJV soll sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk
stärker auf Information und Bildung und weniger auf Unterhaltung 
konzentrieren. "Unterhaltung wird traditionell - auch außerhalb des 
Rundfunks - privat finanziert und bedarf keiner 
öffentlich-rechtlichen Gebühr", erklärt Dreesen. Die staatstragende 
Idee der medialen Grundversorgung lasse sich vielmehr durch 
informative Nachrichten, Politikmagazine und Dokumentationen - kurz: 
mehr Journalismus - realisieren. "Grundversorgung muss man nicht 
zwangläufig als Mindestversorgung auf niedrigem Niveau verstehen", 
meint Dreesen. Ein besonderer Vorzug des öffentlich-rechtlichen 
Rundfunks gegenüber den Privaten sei schließlich, dass er prinzipiell
nicht unter Quotenzwang stehen muss.
Neben der inhaltlichen Dimension fordert der DFJV, dass der Anteil
der Rundfunkgebühren für andere Zwecke als die Produktion und 
Verbreitung von Programminhalten sinken müsse. Weiterhin sei für 
einen auftragsgemäßen und verantwortungsvollen Umgang mit den 
gesetzlichen Rundfunkgebühren eine laufende Evaluation des 
Verwaltungsapparats der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten 
erforderlich. Bei der Ermittlung der Gebühren durch die KEF soll im 
Interesse der Gebührenzahler stärker das Leistungs- anstelle des 
Bedarfsprinzips beachtet werden. Dies wird durch Art. 6 Nr. 2 des 8. 
Rundfunkänderungsstaatsvertrag (RÄndStV) nur teilweise realisiert. 
Künftig sollten vor allem auch interne Leistungsanreize geschaffen 
werden, die helfen, verantwortungsvoll mit Mitteln umzugehen. So sind
öffentlich-rechtliche Sender in anderen Ländern berechtigt, Gewinne 
zu erwirtschaften. Sind diese mit Leistungsanreizen verbunden, lohnt 
sich eine effiziente Haushaltsführung.
Der DFJV wendet sich gegen den gelegentlich aufkommenden 
Vorschlag, eine Steuerfinanzierung als Alternative zur bestehenden 
Gebührenfinanzierung ins Auge zu fassen. Dies kommt nach Ansicht des 
Verbandes schon deshalb nicht in Frage, weil es in Deutschland (mit 
Ausnahme der Deutschen Welle) keinen Staats-, sondern einen 
öffentlich-rechtlichen und somit staatsfernen Rundfunk gibt.
Die Gebührenerhebung bei Freiberuflern und Selbstständigen hält 
der DFJV für bedenklich. Diese Personen zahlen bereits 
Rundfunkgebühren als Privatpersonen. So käme es zu einer 
Doppelbelastung. Während der Arbeitszeit wird zudem in aller Regel 
kein öffentlich-rechtlicher Rundfunk konsumiert. Die Problematik 
betrifft vor allem Personalcomputer, die zwar theoretisch als 
"neuartige Rundfunkempfangsgeräte" genutzt werden können, praktisch 
jedoch in erster Linie unverzichtbare Arbeitsinstrumente darstellen. 
Auch für Journalisten sind PCs mit Internetanschluss beruflich 
unabdingbar.

Pressekontakt:

Thomas Dreesen
Vorstandssprecher
DFJV Deutscher Fachjournalisten-Verband AG
Machnower Straße 27
14165 Berlin
Tel. 030 / 81 00 36 883
Sek. 030 / 81 00 36 880
Fax: 030 / 81 00 36 889
http://www.dfjv.de

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