Streikrecht ist elementar für gesellschaftlichen Interessenausgleich - Keine Einschränkung unserer Grundrechte
Streikrecht ist elementar für gesellschaftlichen Interessenausgleich - Keine Einschränkung unserer Grundrechte
Den zuletzt wieder einmal aufgekommenen Forderungen von Politikern und Industrievertretern aus der Verkehrsbranche, das Streikrecht einzuschränken, erteilt die Vereinigung Cockpit eine klare Absage. Das Argument, dass das Land angeblich durch Streiks lahmgelegt würde, wird auch durch Wiederholung nicht wahrer. Wenn ein Flugbetrieb bestreikt wird, stehen zahlreiche andere Fluggesellschaften und auch andere Verkehrsträger zu Verfügung.
"Das Streikrecht ist als Grundrecht elementarer Bestandteil für den gesellschaftlichen Interessenausgleich", sagt VC-Präsident Stefan Herth. "In Richtung der Arbeitgeber kann ich nur sagen: Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es auch wieder heraus. Es steht den Arbeitgebern immer offen, in konstruktiven Gesprächen gute Lösungen für alle Seiten zu finden. Als Beschäftigte der Verkehrs- und Infrastrukturunternehmen schaffen wir einen enormen Mehrwert für dieses Land und die Gesellschaft. Wenn Arbeitgeber diesen Wert nicht würdigen, werden die Gewerkschaften unnötigerweise in Konflikte bis hin zu Streiks getrieben. Leider stellen wir seit Jahren die Tendenz fest, dass die so gern beschworene Sozialpartnerschaft nur noch dann gelten soll, wenn es um Einschnitte bei den Beschäftigten geht. Bei vielen Arbeitgebern sehen wir außerdem eine immer unzuverlässigere Verhandlungsführung. Was wir stattdessen bräuchten, sind eine viel stärkere Lösungsorientierung und ein echtes Miteinander. Das würde wirklich die Anzahl von Streiks reduzieren!"
Wer den Gewerkschaften Verantwortung für das Land, den Verkehr und die Infrastruktur zuspricht, sollte dabei immer auch an seine eigene Verantwortung denken. Die Anbieter von Verkehrsdienstleistungen und Infrastruktur tragen selbst den größten Teil dieser Verantwortung. Dass sie für ihre Belegschaften angemessene Arbeits- und Vergütungsbedingungen zur Erfüllung ihrer verantwortungsvollen Aufgabe schaffen, sollte sich aus Sicht der Gewerkschaften von selbst verstehen.
Das übermäßige Sparen der vergangenen Jahrzehnte bei Personal, Technik, Ausstattung und Infrastruktur hat erst zu den zahlreichen Problemen im Verkehrssektor geführt. Flug- und Fahrpläne sind aufgrund operationeller Vorgaben in den Betrieben, Personalmangel und zunehmender Verlagerung von Arbeitsplätzen unzuverlässig.
Es sind die umfassenden Outsourcing-Fantasien, das immer härtere Beharren auf Sparvorgaben und die Sturheit der Unternehmen im Umgang mit den gerechten Ansprüchen ihrer eigenen Leute, die erst dazu führen, dass Belegschaften ihre Forderungen auch per Streik durchsetzen müssen. Das Streikrecht ist ein enorm wichtiges Grundrecht. Deshalb gilt weiterhin:
Finger weg vom Streikrecht!
Kontakt: Matthias Baier, Pressesprecher und Vorstandsmitglied, +49 151 1590 5895 VC Pressestelle, +49 69 / 695976 102
Die Vereinigung Cockpit ist der Berufsverband des Cockpitpersonals in Deutschland. Er vertritt die berufs- und tarifpolitischen Interessen von derzeit rund 9.600 Mitgliedern bei sämtlichen deutschen Airlines und sieht darüber hinaus seine Aufgabe in der Erhöhung der Flugsicherheit in Deutschland.
V. i. S. d. P.: Vereinigung Cockpit e.V., Unterschweinstiege 10, 60549 Frankfurt, Tel.: 069 / 69 59 76 - 0, Fax: 069 / 69 59 76 - 150, presse@vcockpit.de, www.vcockpit.de
twitter.com/vcockpit facebook.com/vcockpit linkedin.com/company/vereinigungcockpit