Verfassungsklage gegen neues Urheberrechtsgesetz
Hamburg (ots)
Der Software-Hersteller S.A.D. will Verfassungsklage gegen das neue Urheberrechtsgesetz einreichen. Das berichtet die Zeitschrift COMPUTERBILD in ihrer aktuellen Ausgabe 10/2003 (ab 5. Mai am Kiosk). S.A.D. ist Hersteller von Programmen wie "Gamejack" und "Moviejack", mit denen sich bislang legal so genannte Privatkopien von Spiele-CD-ROMs und Film-DVDs anfertigen ließen, auch wenn diese einen Kopierschutz hatten. Das Erstellen der Privatkopie soll laut Urheberrechtsgesetz in Zukunft nur noch gestattet sein, wenn Musik-CDs, Spiele-CD-ROMs oder Film-DVDs nicht durch einen Kopierschutz gesichert sind. Den Schutz zu umgehen, wie es die S.A.D.-Software macht, ist nicht mehr erlaubt. Das neue Gesetz wird voraussichtlich im Sommer in Kraft treten. Software-Hersteller wie S.A.D. fürchten daher jetzt um ihre Existenz. S.A.D.-Produktmanager Robert Knapp: "Das neue Urheberrechtsgesetz kommt einer Enteignung gleich. Weite Teile unserer Entwicklungsinvestitionen, Nutzungsrechte und unserer Ware sind wertlos geworden." Mit der Verfassungsklage will S.A.D. eine einheitliche Regelung darüber erreichen, wie Kopierprogramme auf dem deutschen Markt künftig ausgestattet sein müssen.
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