COMPUTERBILD: Gesetzeslücke im neuen Urheberrecht
Hamburg (ots)
Das von Bundestag und Bundesrat beschlossene neue Urheberrechtsgesetz weist eine Lücke auf. Das berichtet die Zeitschrift COMPUTERBILD in der neusten Ausgabe (ab Montag, 28. Juli im Handel). So verbietet das Gesetz zwar das Umgehen oder "Knacken" eines Kopierschutzes von Trägermedien wie Musik-CDs und DVDs. Aber entgegen bisher verbreiteten Auffassungen, ist es auch künftig in bestimmten Fällen erlaubt, von kopiergeschützten Medien Vervielfältigungen für den privaten Gebrauch anzufertigen. Das bestätigten sieben anerkannte Urheberrechtsanwälte gegenüber COMPUTERBILD.
So ist es nach Meinung der Urheberrechtsexperten zum Beispiel erlaubt, von einer digital geschützten Musik-CD eine analoge Kopie herzustellen. Der Freiburger Rechtsanwalt Dr. Stefan Ernst begründet: "Ein digitaler Kopierschutz ist machtlos gegenüber analogen Kopien. Es ist auch nicht seine Aufgabe, diese zu verhindern. Deshalb ist eine analoge Kopie von einem Werk, das gegen digitale Kopien geschützt ist, keine Umgehung im Sinne des Gesetzes. Dies gilt auch dann, wenn aus der analogen Kopie anschließend eine - geringfügig qualitativ beeinträchtigte - neue digitale Kopie entstehen sollte."
Diese Vorgehensweise gilt auch für Video-DVDs. Der Kölner Rechtsanwalt und Urheberrechtsexperte Stefan Müller-Römer gegenüber COMPUTERBILD: "Technische Maßnahmen werden nicht nur ergriffen, um das Vervielfältigen ganz zu verhindern, sondern auch, um dass Vervielfältigen nur einzuschränken." Der Karlsruher Rechtsanwalt Dr. Rupert Vogel ergänzt: "Wenn beispielsweise der analoge Ausgang eines DVD-Spielers mit den entsprechenden Eingängen eines VHS-Recorders oder eines Computers verbunden wird, umgeht man nicht den digitalen Kopierschutz."
Das neue "Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft" wurde bereits Anfang Juli vom Bundestag verabschiedet und vom Bundesrat gebilligt. Es wird erwartet, dass das Gesetz - nach der Prüfung im Bundespräsidialamt - in wenigen Wochen in Kraft tritt.
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