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Deutsches Institut für Menschenrechte begrüßt Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention

Berlin (ots)

Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat das Inkrafttreten der UN-Menschenrechtskonvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen begrüßt. Für behinderte Menschen sei nun die Umsetzung der Konvention von entscheidender Bedeutung, erklärte Heiner Bielefeldt, Direktor des Deutschen Instituts für Menschenrechte, aus Anlass des Inkrafttretens der Konvention am 3. Mai. "Behinderte Menschen sind in allen Lebenslagen Rechtssubjekte", so Bielefeldt. Die bisherige Behindertenpolitik, die vornehmlich auf Fürsorge ausgelegt gewesen sei, müsse durch den rechtsgestützten Ansatz ersetzt werden. Das medizinische Verständnis von Behinderung habe die behinderten Menschen immer zum Objekt gemacht. "Die Konvention bekräftigt nun, dass sie in allen Situationen als Subjekte selbst bestimmter Lebensführung zu verstehen sind."

"Der Konvention liegt ein Verständnis zugrunde, das Behinderung als normalen Bestandteil menschlichen Lebens und menschlicher Gemeinschaft ausdrücklich bejaht", würdigt Bielefeldt die Konvention weiter. Behinderung solle daher als Quelle möglicher kultureller Bereicherung wertgeschätzt werden. Die konsequente Umsetzung der Konvention biete deshalb große Chancen, erklärte Bielefeldt, zur Humanisierung der Gesellschaft im Ganzen beizutragen.

Die UN-Behindertenrechtskonvention tritt offiziell am 3. Mai 2008 in Kraft. Die UN-Generalversammlung hatte den Konventionstext im Jahr 2006 verabschiedet. Bisher haben 127 Staaten, darunter Deutschland, die Konvention gezeichnet, 24 davon haben sie ratifiziert. Die Ratifikation durch Deutschland steht noch aus.

Pressekontakt:

Bettina Hildebrand, Pressesprecherin
Deutsches Institut für Menschenrechte
Telefon: 030 - 259 359 - 14
Mobil: 0160 - 96 650 083

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