Deutsches Institut für Menschenrechte
Menschenrechtsinstitut begrüßt Ernennung von Heiner Bielefeldt zum UN-Sonderberichterstatter für Religionsfreiheit
Berlin (ots)
Das Deutsche Institut für Menschenrechte begrüßt die Ernennung von Prof. Dr. Heiner Bielefeldt, Universität Erlangen-Nürnberg, zum UN-Sonderberichterstatter für Religions- und Glaubensfreiheit. "Wir freuen uns sehr, dass dieses wichtige Mandat mit einem ausgewiesenen Menschenrechtsexperten besetzt worden ist", so Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Bielefeldt habe sich als Wissenschaftler und als Direktor des Deutschen Instituts für Menschenrechte immer besonders für das Menschenrecht auf Religionsfreiheit als Individualrecht eingesetzt. "Heiner Bielefeldt betont zu Recht den Sinn der Religionsfreiheit als Verbürgung individueller Freiheit. Er stellt sich damit gegen Forderungen, der Staat müsse jegliche Religionskritik unterbinden", so Rudolf. Für viele Staaten sei es ein Lernprozess, dass Religionen bzw. Religionsvertreter auch kritisiert werden könnten und dass dies nicht dem Menschenrecht auf Religionsfreiheit widerspreche. In den vergangenen Jahren hatte es im UN-Menschenrechtsrat immer wieder Debatten darüber gegeben, ob und in wieweit der Staat Religionen vor Kritik und Angriffen schützen müsse. "Die Entscheidung für Heiner Bielefeldt ist auch deshalb glücklich, weil er für einen vorurteilsfreien, respektvollen und zugleich distanzierten Umgang des Staates mit Religionen eintritt", erklärte die Institutsdirektorin.
Der UN-Menschenrechtsrat mit Sitz in Genf hatte am 18. Juni bei seiner 14. Sitzung den deutschen Menschenrechtsexperten Heiner Bielefeldt zum neuen Sonderberichterstatter für Religions- und Glaubensfreiheit ernannt. Er übernimmt das Amt ab August von der pakistanischen Juristin Asma Jahangir, die turnusgemäß ausscheidet.
Die Religionsfreiheit schützt die freie Wahl jedes Menschen, ob und welcher Religion er zugehören möchte, und die Ausübung des eigenen Glaubens. Sie ist in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, im UN-Zivilpakt und in einer Erklärung der UN-Generalversammlung vom 25. November 1981 verbürgt. Der Sonderberichterstatter für Religions- und Glaubensfreiheit gehört zu den aktuell knapp 40 Sondermandaten des UN-Menschenrechtsrates. Die Sonderberichterstatterinnen und Sonderberichterstatter sind unabhängige Expertinnen bzw. Experten, die zu bestimmten Menschenrechtsthemen oder Ländern arbeiten. Die Ergebnisse ihrer Arbeit dokumentieren sie in öffentlich zugänglichen Jahresberichten. Viele von ihnen nehmen während ihres Mandates auch Beschwerden von Einzelpersonen entgegen.
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