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Menschenrechtsinstitut: Eine enttäuschende Bilanz für die Opferrechte - Bundestag ratifiziert Europaratskonvention gegen Menschenhandel ohne Änderungen im Aufenthaltsrecht

Berlin (ots)

Das Deutsche Institut für Menschenrechte begrüßt die Ratifikation der Europaratskonvention gegen Menschenhandel. "Die Ratifikation war überfällig", so Heike Rabe, Leiterin des Projektes "Zwangsarbeit heute" im Deutschen Institut für Menschenrechte (DIMR) anlässlich des Bundestagsbeschlusses zur Ratifikation am 28. Juni. "Wir kritisieren allerdings, dass die Umsetzung der Konvention in nationales Recht nicht im erforderlichen Umfang erfolgt ist", so Rabe weiter. Die Konvention sehe zwingend vor, dass minderjährige Opfer von Menschenhandel ein Aufenthaltsrecht in Deutschland bekommen müssen, wenn das Kindeswohl dies erfordert. Dies sei nach derzeitiger Gesetzlage nicht der Fall.

Darüber hinaus fordert das DIMR die Änderung des Aufenthaltsrechts für alle Opfer. "Menschen, die in Deutschland Opfer von Menschenhandel und schwerer Arbeitsausbeutung geworden sind, müssen zumindest solange in Deutschland bleiben dürfen, bis sie ihre eigene Rechte auf Lohn und Schadenersatz einklagen konnten. Das Aufenthaltsrecht darf nicht an eine Bedingung geknüpft werden", fordert Rabe.

Es sei bedauerlich, dass der Bundestag entgegen der Auffassung aller Sachverständigen in Bundestagsanhörungen keinen zwingenden Änderungsbedarf im nationalen Recht gesehen und die menschenrechtlichen Vorgaben der Konvention nicht umgesetzt habe, so Rabe.

Auch der jüngst erschienene weltweit vergleichenden Bericht der US-Regierung - "Trafficking in Persons Report 2012" - über die Bekämpfung des Menschenhandels, empfehle Deutschland, das Aufenthaltsrecht der Opfer von Menschenhandel von ihrer Zeugenaussage zu entkoppeln.

Gestern hatte der Bundestag das Gesetz zur Ratifikation der Europaratskonvention gegen Menschenhandel beschlossen. Das Ratifikationsverfahren hat sieben Jahre gedauert. Deutschland gehört zu den letzten Ländern in Europa, die die Konvention in nationales Recht überführen.

Die Europaratskonvention zur Bekämpfung des Menschenhandels ist der erste rechtsverbindliche Vertrag auf europäischer Ebene, der den Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung und zur Arbeitsausbeutung ausdrücklich in einen menschenrechtlichen Kontext stellt und die Mitgliedstaaten zu umfassenden Maßnahmen zur Prävention von Menschenhandel, der Strafverfolgung der Täter und dem Schutz der Opfer verpflichtet.

Nach dem derzeitigen Aufenthaltsrecht erhalten Opfern von Menschenhandel nur dann eine Aufenthaltserlaubnis, wenn sie in einem Strafverfahren gegen die Täter aussagen. Dies ist für viele Betroffene aber aus verschiedenen Gründen nicht möglich. Zum Teil können die Täter gar nicht ermittelt werden oder die Opfer wollen aus Angst vor den Tätern nicht aussagen. Dann müssen sie unmittelbar ausreisen.

Menschenhandel bedeutet, dass Frauen, Männer und Kinder in derart ihrer Handlungsfähigkeit beschränkt werden, dass sie nicht mehr selbstbestimmt darüber entscheiden können, wie oder wo sie ihre Arbeitskraft einsetzen und dass sie wirtschaftlich massiv ausgebeutet werden. Fälle von Menschenhandel in Deutschland finden sich mittlerweile in verschiedenen Wirtschaftszweigen, wie in der Sexindustrie, in Haushalten oder der Landwirtschaft.

Stellungnahme des Deutschen Instituts für Menschenrechte für das öffentliche Fachgespräch "Europaratsübereinkommen zur Bekämpfung des Menschenhandels" - 19. März 2012

http://ots.de/5hYKt

Deutschlandteil des "The Trafficking in Persons (TIP) Report" der USA

http://ots.de/xskhw

Europaratsübereinkommen zur Bekämpfung des Menschenhandels (engl.)

http://ots.de/qjKY3

Das Projekt "Zwangsarbeit heute - Betroffene von Menschenhandel stärken" wird aus Mitteln der Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" finanziert.

Pressekontakt:

Bettina Hildebrand, Pressesprecherin
Telefon: 030 25 93 59 -14, Mobil: 0160 966 500 83
E-Mail: hildebrand@institut-fuer-menschenrechte.de

Original content of: Deutsches Institut für Menschenrechte, transmitted by news aktuell

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