Deutsches Institut für Menschenrechte
Menschenrechtsinstitut empfiehlt NSA-Untersuchungsausschuss "Schutz des Kommunikationsgeheimnisses und der Privatsphäre muss gewahrt bleiben"
Berlin (ots)
Das Deutsche Institut für Menschenrechte empfiehlt dem neu gewählten Bundestag nachdrücklich, einen Untersuchungsausschuss zu den NSA-Aktivitäten einzusetzen, um aufzuklären, ob deutsche Behörden hinreichenden Schutz des Telefon- und Internetverkehr in und aus Deutschland sicherstellen. Dies sollte bereits in einem Koalitionsvertrag verankert werden.
Dazu erklärt die Direktorin des Instituts, Beate Rudolf: "In den vergangenen Monaten haben Berichte über das millionenfache Abgreifen von Internetkommunikation und das Abhören von Telefonaten durch die Nationale Sicherheitsagentur der USA (NSA) und das britische Government Communications Headquarter (GCHQ) deutlich gemacht, dass das Kommunikationsgeheimnis und der Schutz der Privatsphäre Menschenrechte, die für eine demokratische Gesellschaft grundlegend sind missachtet wurden. Die von den USA und dem Vereinigten Königreich bislang vorgebrachte Begründung, diese Maßnahmen dienten der Terrorismusbekämpfung, vermag nicht zu überzeugen. Das zeigt sich nicht zuletzt darin, dass unbestritten Regierungen bis hin zur deutschen Bundeskanzlerin, internationale Organisationen und diplomatische Missionen Ziele von Abhörmaßnahmen waren. Der Umfang der Ausspähaktionen und die Reichweite der Zusammenarbeit der deutschen Behörden mit der NSA und dem GCHQ bedürfen dringend der Aufklärung.
Denn Regierung und Parlament sind menschenrechtlich verpflichtet, den Schutz des Kommunikationsgeheimnisses und der Privatsphäre für alle Menschen in Deutschland zu sichern. Telefonate per Festnetz, Handy oder Skype ebenso wie E-Mails und anderer Datenaustausch sind geschützt. Artikel 10 Grundgesetz, Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention und Artikel 17 des UN-Paktes über bürgerliche und politische Rechte, der auch für die USA gilt, erlauben lediglich unter sehr engen Voraussetzungen Zugriffe auf Kommunikation und Daten. Das verdachtslose Abgreifen und Speichern kann daher nicht pauschal mit Terrorismusabwehr oder Strafverfolgung gerechtfertigt werden. Vielmehr müssen die Eingriffsvoraussetzungen klar und verhältnismäßig sein und ein hinreichender Datenschutz bestehen, einschließlich wirksamer parlamentarischer und gerichtlicher Kontrolle.
Es ist daher die Pflicht des Deutschen Bundestags zu klären, unter welchen Voraussetzungen und Bedingungen fremde Nachrichtendienste, mit denen Deutschland kooperiert, auf Kommunikation von Menschen in Deutschland zugreifen und ob deutsche Behörden hiergegen wirksame Maßnahmen ergriffen haben. Ein Untersuchungsausschuss mit seinen speziellen Befugnissen bietet die Chance umfassender Aufklärung und der Entwicklung von Handlungsempfehlungen, die sich an den Menschenrechten auf Privatsphäre und Datenschutz orientieren. Dabei würde die Glaubwürdigkeit eines solchen Ausschusses gegenüber internationalen Partnern deutlich gewinnen, wenn auch untersucht würde, inwiefern deutsche Dienste diese Menschenrechte in Drittstaaten respektieren.
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