Deutsches Institut für Menschenrechte
Menschenrechtsinstitut: Bundestag und Bundesrat nach Kabinettsbeschluss zu sicheren Herkunftsstaaten jetzt gefordert
Berlin (ots)
Zum heutigen Beschluss des Bundeskabinetts, Serbien, Bosnien-Herzegowina und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien zu sicheren Herkunftsstaaten gemäß Paragraf 29a Asylverfahrensgesetz zu bestimmen, erklärt Petra Follmar-Otto, Leiterin der Abteilung Menschenrechtspolitik Inland/Europa des Deutschen Instituts für Menschenrechte:
"Der heutige Beschluss der Bundesregierung weist in die falsche Richtung. Ausgehend vom menschen- und flüchtlingsrechtlichen Anspruch auf Zugang zu einem Verfahren, in dem die Schutzbedürftigkeit individuell geprüft wird, ist das Konzept sicherer Herkunftsstaaten schon in sich rechtstaatlich problematisch. Zweifelsfreie Garantien über die Sicherheit von Staaten kann es nicht geben. Gerade Gefährdungssituationen für Minderheiten können sich nicht nur für die Weltöffentlichkeit sichtbar, sondern auch versteckt und schleichend entwickeln. Bezogen auf das konkrete Vorhaben bestehen auch jenseits dieser prinzipiellen Überlegungen erhebliche Bedenken.
Die Menschenrechtssituation für Roma in diesen Staaten ist verheerend. Es gibt zahlreiche Berichte und Daten, die deutlich machen, dass der Zugang zu elementaren wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten (Trinkwasser und Sanitärversorgung, Wohnen, Bildung und Arbeitsmarkt, Gesundheitsversorgung) für Mitglieder dieser Gruppe versperrt ist. Zudem werden sie auch in der Ausübung ihrer politisch-bürgerlichen Rechte, etwa dem Recht auf Registrierung der Staatsangehörigkeit und dem Recht auf Ausreise, gehindert. Immer wieder sind sie auch gewalttätigen Übergriffen ausgesetzt, vor denen staatliche Behörden sie unzureichend schützen.
Vor diesem Hintergrund können sich für einzelne Roma existenzielle Bedrohungssituationen ergeben, die den Schweregrad der flüchtlingsrechtlichen Verfolgung erreichen. Ähnliches kann angesichts der verbreiteten Homophobie auch für Personen, die aufgrund ihrer sexuellen Orientierung diskriminiert werden, zutreffen. Es ist deshalb nicht vertretbar, generell anzunehmen, dass Menschen aus diesen Ländern keiner Verfolgung ausgesetzt sind.
In den Koalitionsverhandlungen wurde politisch vereinbart, welche Staaten auf die Liste der sicheren Herkunftsstaaten aufgenommen werden sollen. Ich hoffe, dass Bundestag und Bundesrat sich nun intensiv mit den flüchtlings- und menschenrechtlichen Voraussetzungen auseinandersetzen, statt auf die Vorgaben des Koalitionsvertrags zu schauen."
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