Deutsches Institut für Menschenrechte
Anti-Terror-Gesetz: Internationale Geheimdienstdateien könnten verfassungsrechtliches Trennungsprinzip unterlaufen
Berlin (ots)
Anlässlich der am 20. Juni 2016 stattfindenden Sachverständigenanhörung des Innenausschusses zum "Entwurf eines Gesetzes zum besseren Informationsaustausch bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus" (Anti-Terror-Gesetz) warnt das Deutsche Institut für Menschenrechte davor, das verfassungsrechtliche Gebot, personenbezogene Daten zwischen Nachrichtendiensten und Polizei grundsätzlich nicht auszutauschen ("informationelles Trennungsprinzip"), zu durchbrechen:
"Das Anti-Terror-Gesetz soll den Grundstein für die Einrichtung gemeinsamer Dateien des Bundesamtes für Verfassungsschutz und ausländischer Partnerdienste legen. Damit steht ein Paradigmenwechsel bevor: Wurden Informationen mit ausländischen Geheimdiensten bislang grundsätzlich nur aufgrund gegenseitiger Ersuchen ausgetauscht, sollen sie nun in einem gemeinsamen Datenpool ständig zur Verfügung stehen.
Damit könnten in Deutschland mit nachrichtendienstlichen Mitteln erhobene Informationen regelmäßig an ausländische Behörden fließen, die auch polizeiliche Aufgaben haben. Menschen, die in Deutschland ohne konkreten Straftatenverdacht nachrichtendienstlich beobachtet werden, wären dann möglicherweise in anderen Ländern mit polizeilichen Ermittlungen oder administrativen Sanktionen wie Einreise- oder Flugverboten konfrontiert. Zudem besteht das Risiko, dass Daten des Verfassungsschutzes über die europäischen Kanäle des polizeilichen Informationsaustausches zurück zu deutschen Polizeien wandern, obwohl eine Übermittlung im Inland rechtswidrig wäre. Zweifellos erfordert die Bekämpfung des Terrorismus eine enge internationale Zusammenarbeit. Diese muss sich aber an Grund- und Menschenrechten orientieren und damit auch das Recht auf Privatsphäre und Datenschutz respektieren. Der Gesetzgeber muss daher sicherstellen, dass auch bei Übermittlung von Informationen ins Ausland das Trennungsprinzip eingehalten wird. Eine Ausnahme darf nur dann bestehen, wenn die Übermittlung für die Terrorismusbekämpfung erforderlich ist. Anders als im Gesetzentwurf bisher vorgesehen, müssen geheimdienstliche Absprachen über gemeinsame Dateien zudem in jedem Fall durch die deutschen Aufsichtsbehörden und Gerichte überprüfbar sowie parlamentarisch kontrollierbar sein."
Hintergrundpapier: Gemeinsame Dateien für die internationale Geheimdienstkooperation? http://ots.de/eSui7
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