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Deutsches Institut für Menschenrechte

Kinderrechte stärken - Kinderrechte ins Grundgesetz
Zum Weltkindertag am 20. September

Berlin (ots)

Das Deutsche Institut für Menschenrechte empfiehlt dem Bundestag und dem Bundesrat anlässlich des Weltkindertags am 20. September, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern.

"Kinder haben eigene Rechte. Sie müssen darin gestärkt werden, ihre Rechte kennenzulernen, sie einzufordern und sie gegenüber staatlichen Stellen und Gerichten durchzusetzen. Die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz würde die subjektiven Rechte von Kindern an prominenter Stelle sichtbar machen. Jetzt ist es Zeit, dieses Vorhaben umzusetzen", erklärt Claudia Kittel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Instituts.

"Der Staat hat nicht nur die Verpflichtung, Kinder zu schützen, sondern auch zu fördern und zu beteiligen. Kinder anzuhören und sie in allen sie betreffenden Angelegenheiten zu beteiligen, ist ein zentrales Anliegen der UN-Kinderrechtskonvention, welches sich auch im Grundgesetz wiederfinden sollte. Es ist Ausdruck der Achtung des Kindes als Träger von Menschenrechten", so Kittel weiter.

Die UN-Kinderrechtskonvention ist geltendes Recht in Deutschland und von allen staatlichen Stellen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene schon jetzt anzuwenden. In der Verwaltungs- und Rechtspraxis bestehen zum Teil weitreichende Umsetzungsdefizite, die auch auf das fehlende Verständnis der Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention zurückzuführen sind.

Schon seit Jahren fordert der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes die Bundesregierung dazu auf, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Die Regierungskoalition hat sich diesen Auftrag in den Koalitionsvertrag geschrieben und eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe mit der Erarbeitung eines Formulierungsvorschlages beauftragt.

In den Verfassungen vieler anderer europäischer Staaten, aber auch in den meisten Landesverfassungen der Bundesländer sind Rechte von Kindern bereits festgeschrieben. Zentraler Maßstab für die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz sollte die UN-Kinderrechtskonvention sein. Mit der Europäischen Grundrechtecharta gibt es für diese Umsetzung bereits ein überzeugendes Vorbild.

WEITERE INFORMATIONEN

"Kinderrechte ins Grundgesetz - Kinder als Träger von Menschenrechten stärken". Berlin: Deutsches Institut für Menschenrechte (Position Nr. 7, November 2016). http://ots.de/VarSJb

FAQ zum Thema Kinderrechte ins Grundgesetz http://ots.de/I9jWwL

Pressekontakt:

Bettina Hildebrand, Pressesprecherin
Tel.: 030 259 359-14 | Mobil: 0160 96 65 00 83
hildebrand@institut-fuer-menschenrechte.de
Twitter: @dimr_berlin

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