Deutsches Institut für Menschenrechte
Empfehlungen des UN-Anti-Folter-Auschusses an die Bundesregierung in Berlin diskutiert
Berlin (ots)
Bei einer Veranstaltung des Deutschen Instituts für Menschenrechte diskutierten heute Vertreter von Regierung, Wissenschaft und Zivilgesellschaft die Empfehlungen des UN-Anti-Folter-Ausschusses an Deutschland. Der UN-Ausschuss setzt sich aus unabhängigen Sachverständigen zusammen und überwacht die Einhaltung des UN-Übereinkommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe von 1984.
Der Ausschuss hatte nach der Präsentation des deutschen Staatenberichts im Mai diesen Jahres Besorgnis über die adäquate juristische Aufarbeitung von Missahandlungsfällen durch die Polizei und die fehlende Dokumentation und Datensammlung in diesem Bereich geäußert. Bedenken und Nachfragen des Ausschusses richteten sich auch auf das Flughafenverfahren und Abschiebungen auf dem Luftweg. Der Ausschuss bezog sich dabei explizit auf den Tod von Aamir Ageeb bei einer Flugabschiebung 1999. Inzwischen wurden drei verantwortliche BGS-Beamte am 18. Oktober 2004 in Frankfurt wegen vorsätzlicher Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt.
Zudem forderte der Ausschuss von der Bundesregierung Auskunft über die Praxis von Auslieferungen, Ausweisungen und Abschiebungen aufgrund diplomatischer Zusicherungen der Empfängerstaaten, die Betroffenen nicht der Folter oder anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung zu unterwerfen.
Die Teilnehmenden des heutigen Fachgespräches diskutierten diese Empfehlungen und Auskunftsersuchen sowie notwendige Maßnahmen des Bundes und der Länder, um den Empfehlungen nachzukommen. Deutschland hat zahlreiche europäische und internationale Menschenrechtsabkommen ratifiziert - infolgedessen befassen sich verschiedene internationale Vertragsorgane mit der Umsetzung der Abkommen in Deutschland. Das Deutsche Institut für Menschenrechte führt zu den Berichten der internationalen Vertragsorgane zwischen September und Dezember 2004 fünf Fachgespräche mit den betroffenen Ministerien, fachkundigen Nichtregierungsorganisationen und Vertretungen der Wissenschaft durch, um eine Umsetzung der Empfehlungen zu befördern. In diesem Jahr haben neben dem UN-Anti-Folter-Auschuss auch die UN-Vertragsausschüsse des Frauenrechtsübereinkommen, des Pakt über bürgerliche und politische Rechte, der Kinderrechtskonvention sowie die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz Empfehlungen an die Bundesregierung ausgesprochen.
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