Deutsches Institut für Menschenrechte
Deutsches Institut für Menschenrechte bekräftigt Forderung nach zügiger Zeichnung des Zusatzprotokolls der UN-Anti-Folter-Konvention
Berlin (ots)
Anlässlich des Internationalen Tages zur Bekämpfung der Folter am 26. Juni bekräftigte der Direktor des Deutschen Instituts für Menschenrechte, Heiner Bielefeldt, die Forderung nach einer zügigen deutschen Zeichnung und Ratifikation des Zusatzprotokolls zur UN-Anti-Folter-Konvention.
"Die Bundesländer sollten sich endlich auf ein arbeitsfähiges und effektives Modell eines Nationalen Präventionsmechanismus einigen", sagte Bielefeldt. Er äußerte zugleich Kritik an dem derzeit zwischen Bund und Ländern diskutierten Kommissionsmodell, das lediglich vier ehrenamtliche Kommissare mit geringer hauptamtlicher Unterstützung vorsieht. Angesichts der Größe Deutschlands und der Vielzahl der zu kontrollierenden Haftorte wie Gefängnisse, Polizeistationen, psychiatrische Kliniken, Abschiebehafteinrichtungen und Pflegeheime sei dies für eine effektive Tätigkeit des Gremiums nicht ausreichend, so der Menschenrechtsexperte. Als Vergleich führte er die ebenfalls föderal organisierte Schweiz an, die sich auf ein Kommissionsmodell mit 12 bis 20 Kommissaren, die jährlich 50 Besuche durchführen sollen, geeinigt hat.
Bielefeldt wies auch auf das in der vergangenen Woche gegen Deutschland ergangene Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (Application no. 61603/00) hin. Der Gerichtshof habe dort im Kontext der unrechtmäßigen Freiheitsentziehung die Verpflichtung der Staaten unterstrichen, nicht nur retrospektiv durch das Strafrecht Menschenrechtsverletzungen zu verfolgen, sondern auch präventive Mechanismen wie Besuchkommissionen einzusetzen, um solche Verletzungen von vornherein zu verhindern. Bei dem Urteil ging es um die psychiatrische Unterbringung einer Frau in Bremen.
Das Zusatzprotokoll zur UN-Anti-Folter-Konvention sieht die Einrichtung eines internationalen sowie von nationalen Besuchsmechanismen vor. Dies soll die Kontrolle aller Einrichtungen ermöglichen, in denen Menschen die Freiheit aufgrund behördlicher und gerichtlicher Entscheidung entzogen ist. Durch diesen präventiven Ansatz soll der Schutz vor Folter weltweit verbessert werden. Die UN-Generalversammlung hatte das Zusatzprotokoll am 18. Dezember 2002 angenommen. Derzeit haben 36 Staaten das Zusatzprotokoll gezeichnet, neun davon haben es bereits ratifiziert. Es wird nach der Ratifikation durch 20 Staaten in Kraft treten.
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