Deutsches Institut für Menschenrechte
Menschenrechtsinstitut begrüßt Einrichtung der EU-Grundrechtsagentur
Berlin (ots)
Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat die Einrichtung der EU-Grundrechtsagentur als einen sinnvollen Beitrag zum präventiven Menschenrechtsschutz in der EU begrüßt. Da die EU weitreichende Rechtsetzungskompetenzen habe und die menschenrechtlichen Auswirkungen des EU-Rechts im Mehrebenensystem vielfach ungeklärt seien, komme der Grundrechtsagentur besondere Bedeutung zu, erklärte Heiner Bielefeldt, Direktor des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Die EU-Grundrechtsagentur soll die Organe der EU und die EU-Mitgliedstaaten in Grundrechtsfragen beraten.
Anlässlich der Tagung des Rates der EU am 5. Oktober 2006 empfiehlt das Menschenrechtsinstitut der Bundesregierung, das Mandat der Grundrechtsagentur für die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen nicht zu blockieren. "Eine Grundrechtsagentur ohne Mandat für den menschenrechtssensiblen Bereich der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen würde eine ernsthafte Gefährdung der Glaubwürdigkeit der Agentur bedeuten", sagte Bielefeldt.
Das Deutsche Institut für Menschenrechte empfiehlt der Bundesregierung zudem, sich für eine größtmögliche Unabhängigkeit der Grundrechtsagentur einzusetzen. Es müsse vermieden werden, dass das Arbeitsprogramm der Agentur durch den Rat und damit durch die Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten allein bestimmt werde, so Bielefeldt weiter. Der Menschenrechtsexperte wies zudem darauf hin, dass eine zu schwache personelle und finanzielle Ausstattung eine effektive Arbeit der Agentur unmöglich machen würde.
Am 5. Oktober verhandeln die Vertreter der Regierungen im Rat der EU erneut über die EU-Grundrechtsagentur, die nach dem Willen des Rates im Januar 2007 ihre Arbeit aufnehmen soll.
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