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rbb-exklusiv/ Führende Arbeitsrechtsexperten: Neues Leiharbeitsgesetz lädt zum Missbrauch ein
Berlin (ots)
Das vom Koalitionsausschuß beschlossene Gesetz gegen illegale Scheinwerkverträge wird von Fachleuten scharf kritisiert. Die gerade erst verabschiedete Regelung lädt nach Meinung führender deutscher Arbeitsrechtsexperten zum Missbrauch ein.
Professor Peter Schüren von der Universität Münster erklärte dem rbb, wenn das Gesetz so in Kraft trete, verringere sich für "Unternehmen, die mit Scheinwerkverträgen arbeiten, das Risiko einer Strafverfolgung außerordentlich." Dabei geht es um geschätzte Hunderttausende Arbeitnehmer, die mit Hilfe von Schein-Werkverträgen an Einsatzunternehmen, zum Beispiel an Supermärkte, ausgeliehen werden und dort wie reguläre Arbeitnehmer arbeiten, meist aber deutlich schlechter bezahlt.
Die Experten kritisieren eine neu in das Gesetz aufgenommene Klausel, wonach die Fremdfirmenbeschäftigten vor ihrem Einsatz unterschreiben können, dass sie auch in Zukunft bei dem illegalen Verleiher bleiben wollen und nicht - wie jetzt gesetzlich vorgesehen - in eine reguläre Beschäftigung beim Einsatzunternehmen wechseln. Bislang konnten Zoll und Staatsanwaltschaften in solchen Fällen wegen Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen ermitteln. "Wenn die Firma jetzt im Fall von Ermittlungen solche Widerspruchsbescheinigungen vorlegt, können die Verantwortlichen nicht mehr strafrechtlich belangt werden", kritisiert Schüren. Auch die für Einsatzfirmen empfindlichen Lohn- und Versicherungsnachzahlungen entfielen.
Auch der Arbeitsrechtler Professor Wolfgang Däubler übt harte Kritik an dem Gesetzentwurf: "Das neue Gesetz verringert den Schutz vor illegaler Überlassung."
Am Abend widersprach das Bundesministerium für Arbeit und Soziales der Kritik der Experten. Die Behauptung, Scheinwerkverträge würden weniger riskant, sei falsch. Die beanstandete Klausel diene dem Schutz des Leiharbeitnehmers in Bezug auf seine Berufswahl und könne nur im Einzelfall entschieden werden. Eine solche Erklärung präventiv abzugeben, widerspreche somit diesem Schutzgedanken, hieß es aus dem Ministerium.
Die Arbeitsrechtler hingegen bleiben bei ihrer Einschätzung und verweisen darauf, dass sie ihre Einwände bereits im Ministerum vorgebracht haben.
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