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rbb-exklusiv: Schießstandaffäre: Trickste Geisel in der Personalie Koppers?
Berlin (ots)
Nach einem internen Vermerk, den Innensenator Andreas Geisel abzeichnete, verfasste die Innenverwaltung zweifelhafte Argumente, um in der Schießstandaffäre gegen die damalige Vize-Polizeipräsidentin, Margarete Koppers, kein Disziplinarverfahren einleiten zu müssen.
Vorausgegangen war ein Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft im April 2017. Das ziehe nach dem Berliner Disziplinargesetz ein Disziplinarverfahren nach sich, konstatiert die Verwaltung selbst in dem Vermerk vom Mai 2017. Aber man habe davon abgesehen, "da alle entscheidungserheblichen Unterlagen derzeit der STA Berlin vorliegen und diese eine Herausgabe von Akten oder Informationen aus dem laufenden staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren verweigert, um den Untersuchungszweck nicht zu gefährden." Man müsse deshalb erst das Ende des Ermittlungsverfahrens abwarten, um dann erneut über ein Disziplinarverfahren zu entscheiden, so Geisels Verwaltung.
Dem rbb gegenüber widerspricht der Leiter der Staatsanwaltschaft, Jörg Raupach. Es hätte im Februar 2018, also einen Monat vor der Ernennung zur Generalstaatsanwaltschaft, nur eine Anfrage gegeben. Man sei durchaus kooperativ gewesen. "Wir haben über den Sachstand des Verfahrens Auskunft gegeben", sagt Raupach dem rbb. Der Innenpolitische Sprecher der FDP, Marcel Luthe erklärt gegenüber dem rbb: "Ich habe seinerzeit schon den Innensenator gefragt, schon im Plenum, ob denn eigentlich eine Disziplinarverfahren geprüft wurde bzw. warum keins eingeleitet wird. Das Ergebnis war, man müsse keines einleiten, weil das habe man genau geprüft, mit einem Gutachten." "Ein Gutachten habe er, Luthe, bei einer Akteneinsicht in den Vorgang nicht gefunden."
Im März 2018 ist die ehemalige Vize-Polizeipräsidentin Koppers zur Generalstaatsanwältin befördert worden. Mit einem Disziplinarverfahren wäre dies unwahrscheinlich geworden. Am Wochenende läuft Koppers sechsmonatige Probezeit ab. Danach kann sie auf Lebenszeit zur Generalstaatsanwältin ernannt werden, bestätigt die Justizverwaltung dem rbb. Geisels Sprecher beruft sich auf den Datenschutz und versagt dem rbb Antworten auf gestellte Fragen.
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