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rbb exklusiv: Ärger mit dem TÜV: Zwei Untersuchungen, zwei gegensätzliche Ergebnisse - wie kann das sein?
Berlin (ots)
Bei den Hauptuntersuchungen für PKW fällt jedes fünfte Auto durch - da ist Ärger programmiert bei KFZ-Haltern, die beanstandete Mängel nicht nachvollziehen können. Das Verbrauchermagazin SUPER.MARKT geht dem Fall eines Berliner Zuschauers nach, dem es genau so ergangen ist. Ein Sachverständiger des TÜV-Süd bemängelt den Zustand eines Stoßdämpfers, nur mit einer Reparatur könne die Plakette im zweiten Anlauf erworben werden. Kostenvoranschlag der benachbarten Werkstatt: knapp 600 Euro. Da der Rentner selber das Auto für fehlerfrei hält, sucht er einfach eine zweite Prüfstelle auf. Und siehe da: - beim TÜV-Rheinland wird bescheinigt: alles in Ordnung, die Plakette wird ausgehändigt. Der rbb recherchiert die Frage: Wie kann es sein, dass die Prüfstellen zu völlig verschiedenen Ergebnissen kommen? Experte Andreas Kessler hat folgende Erklärung: "Der Stoßdämpfer ist im Prüfumfang der Hauptuntersuchung nur als Sichtprüfung enthalten. Der Gutachter steht also unter dem Auto und guckt, ob die Stoßdämpfer vorhanden sind und ob sie trocken sind." Gibt es also einen individuellen Ermessenspielraum für die Gutachter? Der TÜV SÜD widerspricht: "Der mit amtlichen Prüfungen betraute Sachverständige hat relativ konkrete Vorgaben bei der Beurteilung von Mängeln, so dass man nicht von einem Ermessensspielraum sprechen kann." Doch auch eine dritte Sichtprüfung bei der DEKRA und eine vierte Untersuchung auf einem speziellen Stoßdämpferprüfstand zeigen: das Auto ist nicht zu bemängeln.
Der Vertragsanwalt des ADAC, Marcus Gülpen, findet, ein zweites Gutachten sei ein erster wichtiger Schritt. Wenn´s dann keine Einigung gebe, könne auch der Rechtsweg beschritten werden mit einer Klage auf Schadensersatz gegenüber dem Land Berlin, das für die Prüfstellen zuständig ist. Auch eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft sei grdsl. möglich.
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