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rbb-Verbrauchermagazin: Gesetzeslücke bei Krankengeld-Zahlung geschlossen
Berlin (ots)
Versicherte, die bisher in die sogenannte "Krankengeld-Falle" geraten sind, können aufatmen. Ausgebliebene Zahlungen, die mitunter sogar Existenznot verursachen, waren bislang ein Schwerpunkt in der Beratung der Unabhängigen Patientenberatung. Tausende (2017: 14.000 Personen) Betroffene sahen sich ungerecht behandelt.
Auch die Sendung SUPER.MARKT erreichten etliche Zuschauerbeschwerden. Doch nun schließt die Gesetzgebung eine Krankengeldfalle: Seit diesem Mai gilt das Terminservice- und Versorgungsgesetz.
Immer wieder hatten Arbeitnehmer bislang Krankengeld durch eine lückenhafte Folgekrankschreibung verloren. Ab sofort stehe der Versicherte nun nicht vor dem finanziellen Desaster, sagt Petra Heß von der Unabhängigen Patientenberatung gegenüber SUPER.MARKT: "Wenn jetzt ein lückenloser Nachweis nicht möglich ist, heißt es, dass der Anspruch auf Krankengeld nicht direkt verloren geht. Wenn der Arzt innerhalb eines Monats feststellt, dass die Arbeitsunfähigkeit fortbesteht, dann kann der Anspruch auf Krankengeld weiter gewährt werden." Nur im Zwischenzeitraum, in dem die Feststellung zu spät erfolgt sei, ruhe der Anspruch auf Krankengeld.
Außerdem verbessert sich die Situation Betroffener, deren Krankenschein zu spät oder gar nicht bei der Kasse angekommen ist. Hier zahlt die Versicherung bislang nicht. Ab 2021 aber wird der Gelbe Schein von den Ärzten digital direkt an die Krankenkassen übermittelt. Der Versicherte ist also nicht mehr zuständig.
Zwei Fälle Betroffener (Uckermark und Berlin), alle Details und ausführliche Hintergrund-Informationen sendet das rbb-Fernsehen am Montag, 27.05. um 20:15 Uhr im Verbrauchermagazin SUPER.MARKT.
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