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Erbschaftssteuer - Eigentlich Ländersache

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Köln (ots)

Im Rahmen der geplanten Erbschaftssteuerreform spricht einiges 
dafür, die Gesetzgebungskompetenz für diese Steuer auf die 
Bundesländer zu übertragen. Zum einen steht diesen ohnehin das 
Aufkommen allein zu, zum anderen kassieren nur wenige Länder 
überhaupt Erbschaftssteuer in nennenswertem Umfang. So entfallen rund
60 Prozent des Gesamtaufkommens von 4,2 Milliarden Euro auf 
Nordrhein-Westfalen, Bayern und Baden-Württemberg. Dagegen beläuft 
sich der Anteil der fünf ostdeutschen Flächenstaaten zusammen 
lediglich auf 1,7 Prozent.
Eine eigenständige Gesetzgebung der Länder hätte gleich zwei 
Vorteile: Erstens würde der Steuerwettbewerb in Gang gesetzt. In 
aufkommensstarken Regionen käme es zu einer Senkung der 
Erbschaftssteuersätze und damit zu einer erleichterten Übergabe von 
Familienunternehmen. Zweitens würde die Diskussion über eine 
"gerechte" Erbschaftssteuer pragmatischer geführt. Die Länder dürften
es sich dann zweimal überlegen, ob sich für sie der Erhebungsaufwand 
lohnt. Denn sie müssten ihre gesamten administrativen Kosten selbst 
tragen, von den Erbschaftssteuereinnahmen aber weiterhin einen 
Großteil im Rahmen des Länderfinanzausgleichs abgeben. NRW etwa 
kassiert von jedem zusätzlich eingenommenen Euro Erbschaftssteuer nur
40 Cent.
Ralph Brügelmann, Winfried Fuest: Erbschaftsteuerreform - Eine 
halbherzige Lösung, IW-Positionen Nr. 34, Köln 2008, 44 Seiten, 11,80
Euro. Bestellung über Fax: 0221 4981-445 oder unter: www.divkoeln.de

Pressekontakt:

Gesprächspartner im IW: Ralph Brügelmann, Telefon: 030 27877-102
Prof. Dr. Winfried Fuest, Telefon: 0221 4981-752

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