Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung (KOFA) Institut der deutschen Wirtschaft Köln e.V.
Europäischer Binnenmarkt - Viele Sündenfälle
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Köln (ots)
Der europäische Binnenmarkt funktioniert auf dem Papier zwar schon seit 1992 - in der Realität hakt es jedoch immer wieder. Dies zeigt eine Auswertung der Urteile, die der Europäische Gerichtshof (EuGH) wegen Verletzungen des unter anderem den Binnenmarkt regelnden EG-Vertrags verhängt hat. Danach betrafen 119 der 425 Urteile, die zwischen Jahresanfang 2000 und Mitte 2008 gegen die fünf größten EU-Nationen Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien und das Vereinigte Königreich ergingen, Verstöße gegen Regeln des EU-Binnenmarkts. Am häufigsten verletzten diese Länder den freien Dienstleistungs- und Warenverkehr sowie das Recht der EU-Bürger, in jedem Mitgliedsland zu wohnen, zu arbeiten und so wie in der Heimat behandelt zu werden. Größte Sünder wider den gemeinsamen Markt waren von den wirtschaftlich stärksten EU-Ländern Italien, Spanien und Frankreich, die sich insgesamt 96-mal vom EuGH abstrafen lassen mussten. Als besonders anfällig für Binnenmarktverstöße erweist sich auch das öffentliche Auftragswesen. Von Januar 2000 bis Juni 2008 hat die EU-Kommission gut 180 Vertragsverletzungsverfahren gegen die Mitgliedsstaaten angestrengt, weil die Länder ihrer Ansicht nach öffentliche Aufträge regelwidrig vergeben oder Gemeinschaftsrecht nicht in nationale Gesetzesform gegossen haben.
Berthold Busch: Der EU-Binnenmarkt - Anspruch und Wirklichkeit, IW-Positionen Nr. 39, Köln 2009, 52 Seiten, 11,80 Euro. Bestellung über Fax: 0221 4981-445 oder unter: www.divkoeln.de
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