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Europäischer Binnenmarkt - Viele Sündenfälle

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Köln (ots)

Der europäische Binnenmarkt funktioniert auf dem Papier zwar schon
seit 1992 - in der Realität hakt es jedoch immer wieder. Dies zeigt 
eine Auswertung der Urteile, die der Europäische Gerichtshof (EuGH) 
wegen Verletzungen des unter anderem den Binnenmarkt regelnden 
EG-Vertrags verhängt hat. Danach betrafen 119 der 425 Urteile, die 
zwischen Jahresanfang 2000 und Mitte 2008 gegen die fünf größten 
EU-Nationen Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien und das 
Vereinigte Königreich ergingen, Verstöße gegen Regeln des 
EU-Binnenmarkts. Am häufigsten verletzten diese Länder den freien 
Dienstleistungs- und Warenverkehr sowie das Recht der EU-Bürger, in 
jedem Mitgliedsland zu wohnen, zu arbeiten und so wie in der Heimat 
behandelt zu werden. Größte Sünder wider den gemeinsamen Markt waren 
von den wirtschaftlich stärksten EU-Ländern Italien, Spanien und 
Frankreich, die sich insgesamt 96-mal vom EuGH abstrafen lassen 
mussten.
Als besonders anfällig für Binnenmarktverstöße erweist sich auch das 
öffentliche Auftragswesen. Von Januar 2000 bis Juni 2008 hat die 
EU-Kommission gut 180 Vertragsverletzungsverfahren gegen die 
Mitgliedsstaaten angestrengt, weil die Länder ihrer Ansicht nach 
öffentliche Aufträge regelwidrig vergeben oder Gemeinschaftsrecht 
nicht in nationale Gesetzesform gegossen haben.
Berthold Busch: Der EU-Binnenmarkt - Anspruch und Wirklichkeit, 
IW-Positionen Nr. 39, Köln 2009, 52 Seiten, 11,80 Euro. Bestellung 
über Fax: 0221 4981-445 oder unter: www.divkoeln.de

Pressekontakt:

Gesprächspartner im IW: Dr. Berthold Busch, Telefon: 0221 4981-762
Telefon zum Pressegespräch in Brüssel am 24. Juni: 0160 90742392

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