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Arbeitslosen- und Sozialhilfe - Wenig Anreize für einen Vollzeitjob

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Köln (ots)

DIREKT-Presseinformation des Instituts der deutschen Wirtschaft  
   Köln (IW) Nr. 52 vom 22. Oktober 2003 liegt in der digitalen 
   Pressemappe zum Download vor
Die von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte Zusammenlegung
von Arbeitslosen- und Sozialhilfe - der so genannte
"Hartz-IV"-Entwurf - setzt keine allzu großen Anreize, eine
Vollzeitarbeit aufzunehmen und auf der Verdienstleiter aufzusteigen.
Zwar soll für die künftigen Bezieher des Arbeitslosengelds II ein
Einkommen von 69 Euro monatlich anrechnungsfrei bleiben. Doch schon
ab 155 bis 276 Euro - je nach Haushaltsgröße - wird das Einkommen
vollständig auf die staatliche Unterstützung angerechnet. Dadurch hat
etwa ein Verheirateter mit zwei Kindern, der sein Bruttoeinkommen von
900 auf 1.800 Euro verdoppelt, netto nur 90 Euro mehr in der Tasche.
Das entspricht einer Abgabenquote von 90 Prozent und ist nicht
sonderlich motivierend.
Beim von der CDU/CSU vorgelegten Entwurf für ein
"Existenzgrundlagengesetz" (EGG) setzt der Freibetrag zwar erst bei
400 Euro im Monat ein, weil sich die Hilfebezieher nicht nur um einen
Mini-Job, sondern um eine richtige Voll- oder Teilzeitstelle bemühen
sollen. Dafür sind dann aber bei Bruttoverdiensten zwischen 400 und
1.100 Euro 50 Prozent des Nettoeinkommens frei, bei darüber liegenden
Einkommen zusätzlich 15 Prozent. Einer Familie mit zwei Sprösslingen,
die ihr Haushaltseinkommen auf 1.800 Euro verdoppelt, bleiben so nach
dem EGG am Monatsende immerhin 157 Euro netto mehr in der Kasse. Bei
einer Alleinerziehenden mit einem kleinen Kind sind es sogar 313
Euro.
Bitte beachten Sie auch:
Institut der deutschen Wirtschaft Köln (Hrsg.): 
   Kosten, die keiner kennt - Das soziale Netz der Betriebe,
   Ausgabe 2003, 32 Seiten, 3 Euro, Mindestabnahme 3 Exemplare.
   Bestellung über Fax: (02 21) 49 81-4 45 
   oder via E-Mail:  div@iwkoeln.de

Pressekontakt:

Holger Schäfer, Telefon: (0 30) 2 78 77-1 24

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