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Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung (KOFA) Institut der deutschen Wirtschaft Köln e.V.

Real Estate Investment Trusts - Steuerliche Probleme sind lösbar

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Köln (ots)

Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag dafür 
ausgesprochen, Real Estate Investment Trusts (REITs) auch in 
Deutschland einzuführen. Diese in der Regel börsennotierten 
Immobilien-Aktiengesellschaften sind in anderen Ländern bereits seit 
langem etabliert und haben etwa in Australien mittlerweile einen 
Börsenwert von fast 2.700 Euro je Einwohner. In Deutschland sollen 
die Einkünfte der REITs aus dem Immobiliengeschäft von der 
Körperschafts- und Gewerbesteuer freigestellt werden. Stattdessen 
würden die ausgeschütteten Gewinne auf Seiten der Anleger mit dem 
persönlichen Einkommenssteuersatz besteuert. Befürchtungen, 
ausländische Unternehmen könnten aufgrund der internationalen 
Doppelbesteuerungsabkommen Gewinne aus ihren REITs-Beteiligungen 
steuerfrei vereinnahmen, lassen sich durchaus zerstreuen. So könnten 
nach dem so genannten Einheitsmodell die Ausschüttungen an 
ausländische Investoren als - hierzulande steuerpflichtige - 
Einkünfte aus sonstigen Gesellschaftsanteilen statt als Dividenden 
gewertet werden, weil die Anleger einen gesetzlichen Anspruch darauf 
haben und nicht die Hauptversammlung darüber entscheiden kann. Als 
Vorbild könnte aber auch Frankreich dienen, das völlig auf Regeln 
verzichtet hat, die die Besteuerung von Aktionären aus dem Ausland 
sichern sollen. Dennoch hat das Land durch die Einführung der REITs 
keine gravierenden steuerlichen Nachteile erlitten.
Michael Voigtländer: Der deutsche REIT - Grundzüge und 
steuerpolitischer Anpassungsbedarf, in: IW-Trends 1/2006
Gesprächspartner im IW: Dr. Michael Voigtländer, Telefon: 0221 
4981-741

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