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Unternehmenssteuerreform - Entlastungsziel verfehlt

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Köln (ots)

Die für 2008 geplante Unternehmenssteuerreform verfehlt das von 
der Bundesregierung selbst gesetzte Ziel deutlich, die tarifliche 
Belastung von Kapitalgesellschaften auf unter 30 Prozent zu drücken. 
Unternehmen, die ohnehin wenig verdienen, zahlen durch die Reform 
sogar noch drauf. So muss eine Firma mit einem Eigenkapital von 100 
Millionen Euro, die darauf eine Rendite von 5 Prozent erwirtschaftet,
auf ihre einbehaltenen Gewinne statt bisher 37,4 Prozent künftig 45 
Prozent Steuern zahlen. Erreicht das Unternehmen eine 
Eigenkapitalrendite von 20 Prozent, sinkt seine steuerliche 
Gewinnbelastung durch die Reform von 40,2 auf 35,5 Prozent. Unterm 
Strich aber dürften viele Firmen draufzahlen - schon bei einer 
Rendite auf das eingesetzte Kapital von unter 9 Prozent kommen sie 
bei der bisherigen Regelung besser weg.
Der wesentliche Grund dafür, dass die Unternehmenssteuerreform trotz 
der anvisierten Halbierung des Körperschaftssteuersatzes auf 12,5 
Prozent allenfalls einen kleinen Schritt nach vorne bedeutet, ist die
Ausweitung der Bemessungsgrundlage. Die Gewerbesteuer soll künftig 
nicht mehr als Betriebsausgabe abzugsfähig sein; zudem werden die von
einem Unternehmen gezahlten Zinsen, Mieten, Pachten und Leasingraten 
ab 2008 zur Hälfte zum Gewerbeertrag und zum 
körperschaftssteuerlichen Gewinn hinzugerechnet. Alles in allem 
erhöht sich die Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer dadurch um 59 
Milliarden Euro und die der Körperschaftssteuer um 37 Milliarden 
Euro.
Gesprächspartner im IW: Ralph Brügelmann, Telefon: 030 27877-102
Prof. Dr. Winfried Fuest, Telefon: 0221 4981-752

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