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Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung (KOFA) Institut der deutschen Wirtschaft Köln e.V.

Unternehmensmitbestimmung - Ablehnung überwiegt

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Köln (ots)

Das Mitbestimmungsgesetz von 1976, wonach Kapitalgesellschaften 
mit mehr als 2.000 Beschäftigten die Hälfte ihrer Aufsichtsratsposten
für Arbeitnehmervertreter reservieren müssen, hat bei den Unternehmen
hierzulande kaum Freunde. Wie eine Befragung durch das Institut der 
deutschen Wirtschaft Köln zeigt, beurteilen 38 Prozent der großen 
Kapitalgesellschaften die paritätische Besetzung des Aufsichtsrates 
negativ - nur 34 Prozent stellen den Vorschriften ein gutes Zeugnis 
aus.
Kritisiert wird etwa, dass die je nach Mitarbeiterzahl zwischen 12 
und 20 Mitglieder starken Aufsichtsräte zu groß seien, um effektiv 
Entscheidungen beraten und fällen zu können. Zudem lassen nach 
Meinung vieler Firmen gerade die Vertreter der Arbeitnehmer die 
nötigen betriebswirtschaftlichen Qualifikationen vermissen. So halten
41 Prozent der Kapitalgesellschaften, die unter das 
Mitbestimmungsgesetz von 1976 fallen, die Arbeitnehmervertreter in 
den Aufsichtsräten für kaum oder gar nicht kompetent. Auch aus diesem
Grund haben 67 Prozent der großen Kapitalgesellschaften gelegentlich 
oder oft Bedenken, sensible Informationen an die 
Arbeitnehmervertreter weiterzugeben. Durch die im internationalen 
Vergleich weitreichenden unternehmerischen Mitspracherechte der 
Arbeitnehmer entstehen den Betrieben ferner Nachteile auf dem 
Kapitalmarkt - 43 Prozent der Kapitalgesellschaften fällt es aus 
diesem Grund schwerer, Eigenkapitalgeber für eine Investition in das 
Unternehmen zu begeistern.
Gesprächspartner im IW: Dr. Oliver Stettes, Telefon: 0221 4981-697
Telefon zur Pressekonferenz in Berlin am 8. November: 0160 90742392

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