Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer
Falschmeldung des ADAC über Alkoholverbot für Reisebusfahrer stiftet Verwirrung beim Verbraucher: bdo fordert Richtigstellung
Berlin (ots)
Falschmeldung des ADAC über Alkoholverbot für Reisebusfahrer stiftet Verwirrung: bdo fordert Richtigstellung
In seiner aktuellen Ausgabe des Mitgliedermagazins Motorwelt schreibt der ADAC, das Reisebusfahrer im Gegensatz zu Linienbusfahrern beim Thema Alkohol "so behandelt werden, wie alle anderen Verkehrsteilnehmer auch".
"Dies ist eindeutig falsch", so Martin Kaßler, Sprecher des Bundesverbandes Deutscher Omnibusunternehmer (bdo).
Die Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) definiert eindeutig, dass ein Alkoholverbot auch für Reisebusfahrer gilt. Dem Betriebspersonal ist es sowohl im Linien- als auch im Gelegenheitsverkehr während des Dienstes untersagt, alkoholische Getränke oder andere die dienstliche Tätigkeit beeinträchtigende Mittel zu sich nehmen. Darüber hinaus darf die Fahrt nicht angetreten werden, wenn das Betriebspersonal noch unter der Wirkung solcher Getränke oder Mittel steht (BOKraft 8 Abs. 3 Ziff. 1 in Verbindung mit §8 Abs. 4).
"Eine derartige Falschmeldung führt zu einer erheblichen Verbraucherverunsicherung und schädigt den Ruf der Reisebusbranche.", so Kaßler.
Der bdo hat den ADAC aufgefordert, diese Falschmeldung umgehend gegenüber den Medien und den Lesern der Motorwelt zu korrigieren.
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Martin Kaßler, Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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