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Pauschale für Ehrenamtliche
Kolpingwerk Deutschland begrüßt steuerliche Entlastung

Köln (ots)

Nach Beschluss des Bundestages werden unentgeltliche
Zeitspenden nun steuerlich anerkannt. In zweiter und dritter Lesung 
wurde der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung des 
ehrenamtlichen Engagements in geänderter Fassung vom Bundestag 
verabschiedet. Ehrenamtlich Tätige können demnach eine 
Aufwandspauschale von 500 Euro steuerlich geltend machen. Das 
Kolpingwerk Deutschland begrüßt diese Regelung. Damit wird die Arbeit
von Ehrenamtlichen im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen 
Bereich gewürdigt und das bürgerschaftliche Engagement weiter 
gestärkt. Bedauert wird allerdings, dass der Freibetrag für 
Übungsleiter geringer ausfällt als geplant. Die Übungsleiterpauschale
wird auf 2.100 Euro angehoben statt auf 2.400 Euro wie von der 
Koalition beantragt. Wer die Aufwandspauschale von 500 Euro gewährt 
bekommt, muss jedoch auf die Aufwandsentschädigung aus öffentlichen 
Kassen und den Übungsleiterfreibetrag verzichten.
Als Nachweis für eine Spende wird ab sofort ein Bankbeleg bis zu 
200 Euro statt wie bisher 100 Euro anerkannt. Das führt zu einer 
deutlichen Vereinfachung, denn damit entfällt die Ausstellung von 
Spendenbescheinigungen durch den Begünstigten.

Pressekontakt:

Kolpingwerk Deutschland
Heinrich Wullhorst
Pressesprecher
Kolpingplatz 5-11
50667 Köln
Tel: (0221) 20701-241
Mobil: (0172) 5604303
E-Mail: heinrichwullhorst@kolping.de
Homepage: www.kolping.de

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