Gerechte Teilhabe für alle Kinder
Kolpingwerk Deutschland fordert bessere Instrumente zur Vermeidung von Kinderarmut.
Berlin/Köln (ots)
"Mit der Einschätzung des Bundessozialgerichts, die pauschale Bemessung des Hartz IV-Regelsatzes für Kinder sei verfassungswidrig werden Regierung und Gesetzgeber nur wenige Wochen nach dem höchstrichterlichen Urteil zur Pendlerpauschale erneut die Grenzen aufgezeigt", erklärte der Bundesvorsitzende des Kolpingwerkes Deutschland, Thomas Dörflinger MdB in Berlin. Das Urteil mache noch einmal deutlich, dass mit dem derzeitigen Regelsatz der Armut von Kindern nicht effektiv begegnet werde.
"Das Kolpingwerk Deutschland nimmt", so Dörflinger, "das Urteil zum Anlass, erneut mit Nachdruck für eine angemessene Grundsicherung für Familien einzutreten." Sozialpolitisch sei dabei nicht so sehr das juristisch beanstandete Bemessungsverfahren problematisch, sondern vielmehr die tatsächliche Höhe des Regelsatzes, die gerade Kindern und ihren Familien eine angemessene Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und einen gleichberechtigten Zugang zu Bildung verwehre. "Das Kolpingwerk tritt für eine bessere materielle Ausstattung von Familien ein, als sie derzeit durch Grundsicherungsleistungen bzw. Kindergeld gegeben ist", betonte Dörflinger. "Dabei geht es neben dem grundgesetzlichen Postulat der Familienförderung auch um die Anerkennung der in den Familien erbrachten Erziehungsleistungen, die Realisierung von mehr Wahlfreiheit und die lebensphasensensible bessere Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienarbeit, wovon auch die Kinder unmittelbar profitieren."
Als geeignetes Zukunftsinstrument erscheine dafür die Einführung eines bedarfsunabhängigen Basisbürgergeldes für alle Einwohner, also auch schon für Kinder. "Solange es aber bei der Systematik der akribischen Bedarfserhebung bleibt, gibt es zumindest keinen plausiblen Grund, dabei Kinder schlechter als Erwachsene zu stellen", stellte Dörflinger fest.
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