Alle Familien in den Blick nehmen
Kritische Würdigung der familienpolitischen Vereinbarungen des Koalitionsvertrages durch das Kolpingwerk Deutschland.
Köln/Paderborn (ots)
Die Entlastung der Familien stellt ein Hauptmotiv des Koalitionsvertrages der schwarz-gelben Bundesregierung dar. "Das Kolpingwerk Deutschland begrüßt, dass die Familie weiterhin hohe politische Aufmerksamkeit genießt", würdigt Herbert Barthelmes aus dem Bundesvorstand des Kolpingwerkes Deutschland diesen Schwerpunkt. Mit der angekündigten Flexibilisierung beim Elterngeld und dem Festhalten an einer pauschalen Anschlussleistung wird auf zentrale Kolping-Forderungen eingegangen. Dabei stehe das umstrittene Betreuungsgeld für die Anerkennung der elterlichen Erziehungsleistung und die Wahlfreiheit bei der Betreuungsform. Es könne jedoch auch eine Spaltung zwischen Betreuungsmodellen in der Familie und in der Kindertagespflege verfestigen. Deren Grenzen seien in der Realität der Familien häufig fließender, als in der zumeist polarisierenden politischen und gesellschaftlichen Diskussion deutlich werde. Daher fordere das Kolpingwerk Deutschland gemeinsam mit anderen katholischen Organisationen weiterhin eine einheitliche Anschlussleistung an das Elterngeld für alle Eltern von unter dreijährigen Kindern.
Grundsätzlich positiv bewertet Barthelmes auch die angekündigte steuerliche Entlastung von Familien durch die Erhöhung von Kinderfreibetrag und Kindergeld. Jedoch sei zu bemängeln, dass die Höhe des nun festgelegten Freibetrages bei hohen Einkommen eine Entlastung von rund 35 Euro bewirke, während die Kindergelderhöhung nur 20 Euro betragen solle. Damit vergrößere sich die Diskrepanz zwischen maximaler Freibetragsentlastung und Kindergeldhöhe noch weiter. Völlig unzureichend seien zudem die Familien berücksichtigt, die Grundsicherungsleistungen beziehen und daher nicht von der Kindergelderhöhung profitieren. "Wenn dann noch im Koalitionsvertrag jede Aussage zur Höhe der Regelsätze fehlt und die Politik dem Bundesverfassungsgericht überlassen wird, das über die Verfassungsgemäßheit der Regelsatzfestlegung befinden wird, stimmt die familienpolitische Balance nicht", kritisiert Barthelmes. Schon der Eindruck, dass nicht alle Familien gleichermaßen im Blick seien, werfe einen Schatten auf die familienpolitischen Ziele der Bundesregierung.
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