Christentum und Familie in EU-Verfassung
Kolpingwerk Europa schlägt Nachbesserung des Konvententwurfes vor
Köln (ots)
Das Kolpingwerk Europa hat die Vertreter der EU-Staaten aufgefordert, den Verfassungsentwurf des EU-Konventes bei der anstehenden Regierungskonferenz in Thessaloniki nachzubessern. In der Präambel werde zwar Bezug genommen auf die religiösen Überlieferungen Europas und ihre Bedeutung für das Europa prägende Menschenbild, doch fehle sowohl ein Hinweis auf die besonders prägende Kraft des Christentums wie auch ein Gottesbezug. "Das Kolpingwerk Europa unterstützt die entsprechende Formulierung in der polnischen Verfassung, die auch die Nichtgläubigen nicht ausschließt und trotzdem das Bewusstsein von der Vorläufigkeit, Fehlbarkeit und der Unvollkommenheit menschlichen Handelns wach hält", schlug Michael Hanke, Vorsitzender des Kolpingwerkes Europa, als Alternative vor.
Weiter bedauert das Kolpingwerk in einer Erklärung zum Verfassungsentwurf, dass Ehe und Familie nicht unter den besonderen Schutz der Verfassung gestellt und im Artikel 3 als eines der Europaziele aufgenommen worden sind. Angesichts der dramatischen demographischen Entwicklung verdiene die Familie als Ort der Weitergabe des Lebens eine besondere Förderung und Beachtung. "Das Kolpingwerk Europa hofft und erwartet, dass auch bei der Sitzung des Europäischen Rates diese Nachbesserungen noch möglich sind", meint Michael Hanke im Vorfeld des Treffens der Regierungschefs. Aber: "Unabhängig davon wird sich das Kolpingwerk Europa mit aller Kraft dafür einsetzen, den Verfassungsentwurf bei den Bürgern Europas bekannt zu machen und sich für eine Akzeptanz der Regelungen einzusetzen."
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