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Initiative gegen Spätabtreibungen

Köln (ots)

Das Kolpingwerk Deutschland beteiligte sich an
   Unterschriftenaktion
Mit einer breit angelegten Aktion werden bis Ende Januar
Unterschriften gegen Spätabtreibungen gesammelt. Der Bundesvorstand
des Kolpingwerkes ruft zur Beteiligung auf.
Vor sieben Jahren machte das "Oldenburger Baby" von sich reden:
Tim, ein kleiner Junge, der im Sommer 1997 seine eigene Abtreibung
überlebte. Man ließ ihn liegen - ohne medizinische Versorgung. Er
kämpfte neun Stunden lang alleine um sein Überleben, bis man ihm
endlich half. Dieser Fall rief große Bestürzung in Deutschland hervor
- doch rechtlich und faktisch hat sich seitdem nichts geändert. Im
Gegenteil: Die Zahl der offiziell gemeldeten Spätabtreibungen, die
noch bis unmittelbar vor der Geburt möglich sind, ist enorm
gestiegen: von 154 Spätabtreibungen im Jahr 2000 auf 188 im Jahr 2002
und 217 im vergangenen Jahr. Experten gehen allerdings von einer
vierfachen Dunkelziffer aus.
Kein Kompromiss
Noch im Sommer sah es im Deutschen Bundestag so aus, dass ein
gemeinsamer Antrag von Union und Regierungsparteien mehrheitsfähig
würde. Ein parteiübergreifender Kompromiss ist inzwischen
gescheitert, SPD und Grüne sehen keinen weiteren Handlungsbedarf des
Gesetzgebers. Deshalb rufen Kirchenzeitungen, Räte und Verbände zu
einer Unterschriftenaktion gegen Spätabtreibungen auf. Der
Bundesvorstand des Kolpingwerkes unterstützt diese Initiative und
bittet alle Gliederungen um Unterstützung. Die Aktion läuft bis zum
31. Januar, da Mitte Februar eine Bundestagsanhörung stattfindet.
Eine Kopiervorlage der Unterschriftenliste lässt sich im Internet
unter http://www.kolping.de/news/newsdetail.html?nd_ref=1748
herunterladen.
Die Bürgerinitiative zur Verhinderung von Spätabtreibungen hat
folgenden Wortlaut:
"Seit Jahren nimmt in Deutschland die Zahl der so genannten
Spätabtreibungen im Rahmen der medizinischen Indikation zu. Diese
Spätabtreibungen sind besonders grausam, weil sie nach geltendem
Recht bis unmittelbar vor der Geburt durchgeführt werden dürfen, d.
h. zu einem Zeitpunkt, zu dem die Kinder außerhalb des Mutterleibes
bereits lebensfähig wären.
Die medizinische Indikation, die den Spätabtreibungen zugrunde
liegt, wurde ursprünglich für solche Fälle eingeführt, in denen das
Leben der Mutter durch die Schwangerschaft akut bedroht ist. Daneben
werden im Rahmen der medizinischen Indikation jedoch auch Kinder
abgetrieben, bei denen durch vorgeburtliche Diagnostik eine
Behinderung festgestellt wurde.
  • Wir lehnen Spätabtreibungen entschieden ab und fordern den Gesetzgeber dazu auf, diesen unhaltbaren Zustand endlich zu beseitigen. Dies gilt insbesondere für die Fälle, in denen das Leben der Mutter nicht akut bedroht ist.
  • Die absehbare Behinderung eines Kindes darf kein Grund für einen Schwangerschaftsabbruch sein.
  • Die Geburt eines behinderten Kindes darf rechtlich nicht als Schaden gelten.
  • Die Möglichkeiten der Pränataldiagnostik müssen verantwortungsbewusst eingesetzt werden. Eltern, die auf diese Diagnostik verzichten, darf kein Nachteil entstehen.

Pressekontakt:

Martin Grünewald, Kolpingwerk Deutschland, Pressereferat,
Tel. (0221) 20 70 1 - 195.

Original content of: Kolpingwerk Deutschland gGmbH, transmitted by news aktuell

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