Keine Föderalismusreform zu Lasten von Kindern und Jugendlichen
Kolpingjugend kritisiert Schwächung der Bundeskompetenz
Köln (ots)
Im Rahmen der so genannten Föderalismusreform kritisiert die Bundesleitung der Kolpingjugend die aktuell vorgelegte Neufassung des Artikels 84 Grundgesetz. Die vorgeschlagene Neufassung sieht vor, dass die Bundesländer abweichend vom Bundesrecht eigene Regelungen in den Bereichen Behördeneinrichtung und Verfahrensbestimmung treffen können.
"Dies bedeutet unter anderem konkret, dass Jugendhilfeausschüsse, in denen die Partizipation von Kindern und Jugendlichen über ihre Interessenvertretungen exemplarisch verwirklicht ist, von der Abschaffung bedroht sind", erläutert Peter Köhler, Bundesleiter der Kolpingjugend, anlässlich der Anhörung von Bundestag und Bundesrat zum Kinder- und Jugendhilferecht am heutigen Tage. Dies könne nicht im Sinne einer Politik sein, die sich die Förderung der Partizipation auf die Fahnen schreibe. "Die Gefahr der abweichenden Regelungen ist jedoch sehr real, da Länder und Kommunen darin Einsparpotenziale sehen", so Köhler.
Nicht allein die Jugendhilfeausschüsse seien bedroht, sondern auch weitere fachliche Standards der Kinder- und Jugendhilfe, egänzt Köhler. Die große Mehrheit der jugendpolitischen Akteure, nicht zuletzt im zuständigen Bundestagsausschuss für Familien, Senioren, Frauen und Jugend, sei hingegen von der Sinnhaftigkeit der Bundeskompetenz für die Kinder- und Jugendhilfe überzeugt. "Das erfolgreiche Kinder- und Jugendhilfegesetz mit den dort verankerten Standards darf nicht zum Bauernopfer eines politischen Gesamtpakets Föderalismusreform werden", fordert Peter Köhler. Es sei zu hoffen, dass die Verantwortlichen auf Bundes- und Landesebene davon in der Anhörung überzeugt werden können. Die Botschaft, die bundesstaatliche Ordnung ausgerechnet zu Lasten der Interessen von Kindern und Jugendlichen zu reformieren, sei schließlich kein zukunftsgerichtetes, sondern ein kontraproduktives Signal.
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