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"Mensch ist nicht Herr über Leben und Tod"
Patientenverfügung: Kolpingwerk fordert Wahrung der Menschenwürde

Köln (ots)

Anlässlich der im Deutschen Bundestag anstehenden
Erörterung einer neuen gesetzlichen Regelung zur Geltung von 
Patientenverfügungen tritt das Kolpingwerk Deutschland nachdrücklich 
für die Wahrung der Menschenwürde in allen Lebensphasen ein. Dies 
bedeute für Patientenverfügungen eine eng gezogene 
Reichweitenbeschränkung. "Der Mensch darf sich nicht zum Herrn über 
Leben und Tod erheben. Daher können die an sich wertvollen 
Patientenverfügungen in unseren Augen nur für die unwiderruflich 
letzte Lebensphase gelten, also bei Krankheiten, die unweigerlich zum
Tode führen", erklärt Bundespräses Monsignore Alois Schröder im 
Vorfeld der Beratungen des Deutschen Bundestages. Ansonsten drohe 
eine Aushöhlung des Lebensschutzes, die weder am Anfang noch am Ende 
des menschlichen Lebens zu akzeptieren sei.
In den dem Bundestag vorliegenden konkurrierenden Gruppenanträgen 
stellt insbesondere die Behandlung so genannter Wachkomapatienten 
einen strittigen Punkt dar. In einem dem SPD-Rechtsexperten Joachim 
Stünker und dem Bundesjustizministerium zuzuschreibenden Antrag wird 
bei Vorliegen einer entsprechenden Patientenverfügung die 
medizinische Weiterbehandlung dieser Patienten in Frage gestellt. Das
Kolpingwerk Deutschland sieht Wachkomapatienten hingegen eindeutig 
als behinderte Menschen und daher nicht zwangsläufig als Sterbende. 
Daher unterstützt der katholische Sozialverband den vom 
stellvertretenden Unionsfraktionsvorsitzenden Wolfgang Bosbach und 
Kolping-Mitglied Markus Grübel eingebrachten Alternativentwurf als 
Grundlage für einen vernünftigen Kompromiss.
"Wir achten die Gewissensentscheidung eines jeden Abgeordneten. Es
gibt ethisch respektable Gründe, für eine weiter reichende Geltung 
von Patientenverfügungen einzutreten, als wir es favorisieren. Es 
darf jedoch in keinem Fall dazu kommen, dass die Weiterbehandlung von
Wachkomapatienten in Frage gestellt wird", erläutert Alois Schröder. 
Daher rufe das Kolpingwerk Deutschland die Abgeordneten des Deutschen
Bundestages dazu auf, fraktionsübergreifend eine Mehrheit für die 
bestmögliche Wahrung der Menschenwürde am Ende des Lebens zu suchen. 
Die notwendigen Ansätze dazu seien auch in einem weiteren Antrag zu 
finden, der auf die vormalige Bioethik-Enquetekommission des 
Bundestages zurückgehe und von deren Vorsitzendem, dem 
SPD-Abgeordneten Röspel, eingebracht worden sei. "Die bevorstehende 
Abstimmung wird zum Testfall für eine wirklich große Koalition 
christlicher Grund- und Werthaltungen", erwartet Monsignore Schröder.
Auf dem Prüfstand stehe damit auch das Selbstverständnis einer 
pluralen Gesellschaft, deren Stärke sich in ihrem Umgang mit den 
schwächsten Gliedern, in diesem Fall den behinderten und den 
todkranken Menschen, erweisen müsse.

Pressekontakt:

Kolpingwerk Deutschland
Heinrich Wullhorst
-Pressesprecher-
Kolpingplatz 5-11
50667 Köln
Tel: (0221) 20701-241
Mobil: (0179) 6638717
E-Mail: heinrichwullhorst@kolping.de
Homepage: www.kolping.de

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