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EU-Verbraucherkreditrichtlinie: Erster Etappensieg im Europäischen Parlament - Rechtsausschuss gibt Blockadehaltung auf

Berlin (ots)

Berlin, 6. November 2003 - Der Verbraucherzentrale
Bundesverband (vzbv) hat den Etappensieg im Europäischen Parlament um
die umstrittene Richtlinie zu Verbraucherkrediten begrüßt. Nach
monatelangem Streit zwischen EU-Kommission und dem Rechtsausschuss
des Parlaments wollen sich die Europaabgeordneten jetzt doch weiter
mit dem Entwurf der Kommission befassen. Der Antrag des
Rechtsausschusses, den nach seiner Ansicht unbrauchbaren
Richtlinienvorschlag zurückzuweisen und die Kommission zur
Erarbeitung eines neuen Vorschlags aufzufordern, wurde gestern in der
Plenarsitzung des Parlaments nicht behandelt, sondern die Richtlinie
wurde in den Rechtsausschuss zurückverwiesen.
Der vzbv hatte zusammen mit dem europäischen Verbraucherverband
BEUC seit Monaten auf die Notwendigkeit der Richtlinie hingewiesen
und die Totalblockade durch den Rechtsauschuss abgelehnt. "Wir
begrüßen die gestern in Brüssel gefundene Lösung," sagte
vzbv-Vorstand Prof. Dr. Edda Müller. "Die Verbraucher in Europa
benötigen dringend eine neue Richtlinie zu Verbraucherkrediten."
Aus Sicht des vzbv muss der Vorschlag der Kommission in einigen
Punkten nachgebessert werden:
·Statt einer Vollharmonisierung sollten die Mitgliedsstaaten
weiterhin die Möglichkeit haben, im nationalen Recht über das von der
Richtlinie festgeschriebene Schutzniveau hinauszugehen.
 ·Auch Immobilienkredite sollten unter den Schutz der Richtlinie
fallen.
·Das geplante Verbot von Kreditgeschäften an der Haustür muss ebenso
bleiben wie erweiterte Auskunfts- und Informationspflichten der
Anbieter.
·Es ist eine verantwortungsvolle Kreditvergabe seitens der
Kreditgeber sicherzustellen.
·Anstelle einer europaweit verknüpften Schuldnerdatenbank sollten
die Zugangs-, Auskunfts-, Berichtigungs- und Benachrichtigungsrechte
sowie die Schadensersatzansprüche bei den bereits bestehenden
Datenbanken grenzüberschreitend geregelt werden. Hierbei muss das
Augenmerk besonders auf der Einhaltung des Datenschutzes liegen.
·Bei Kreditverträgen mit variabler Verzinsung sollte eindeutig
geregelt werden, unter welchen Voraussetzungen der Zinssatz wann und
in welchem Umfang verändert werden muss.
Der vzbv hat basierend auf dem von der Kommission vorgeschlagenen
Richtlinientext vom Institut für Finanzdienstleistungen (IFF) in
Hamburg einen Alternativentwurf erarbeiten lassen. Die
Alternativvorschläge und das ihnen zugrunde liegende
wissenschaftliche Gutachten sind auf der Webseite des vzbv unter:
http://www.vzbv.de/go/dokumentepositionen/166/3/13 zu finden.
ots-Originaltext: vzbv - Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
Digitale Pressemappe: 
http://www.presseportal.de/story.htx?firmaid=52346

Kontakt:

Maren Geisler, Referentin für Banken und Allgemeine
Finanzdienstleistungen, Mail: fdl@vzbv.de
Christian Fronczak, Pressereferent, Mail: presse@vzbv.de

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