WVZ Wirtschaftliche Vereinigung Zucker
Fortsetzung der Zuckermarktordnung bis 2020 unverzichtbar
WVZ: Agrarrat und Kommission müssen sich dem Vorschlag des Europäischen Parlaments anschließen
Berlin (ots)
"Agrarministerrat und Europäische Kommission müssen sich der Position des Europäischen Parlaments anschließen und dürfen die Verlängerung der Zuckermarktordnung bis 2020 nicht länger blockieren." Diese Forderung seines Verbandes hat der Vorsitzende der Wirtschaftlichen Vereinigung Zucker (WVZ), Dr. Hans-Jörg Gebhard, anlässlich der Zuckertagung 2013 in Berlin bekräftigt. Die von Rübenanbauern und Zuckerfabriken in Deutschland und Europa erbrachten Leistungen für die Gesellschaft und den ländlichen Raum dürften durch ein Auslaufen der Marktordnung nicht leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden. Dazu gehöre neben der stabilen Versorgung des europäischen Marktes mit Zucker auch die Einhaltung von hohen Umwelt- und Sozialstandards sowie die Stärkung der Wirtschaftskraft vor allem in ländlichen Räumen, so Dr. Gebhard weiter. Er gab zu bedenken, dass die Volatilität des Weltmarktes ohne die gegenwärtige Quotenregelung in den beiden zurückliegenden Jahren den EU-Binnenmarkt voll getroffen hätte. Angesichts der weltweit steigenden Nachfrage nach Zucker, aber weiterhin stark schwankender Ernteerträge, müssten die Rahmenbedingungen in Europa auf Stabilität hin ausgerichtet werden. Der aktuelle Preisverfall für Zucker am Weltmarkt unterstreiche das zusätzlich. Dies habe das Europäische Parlament erkannt.
Zuckerrübenanbauer und Zuckerindustrie in der EU haben seit der Reform der Zuckermarktordnung von 2006 enorme Anstrengungen unternommen, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern. Trotz des Fortschritts geht aber auch die Bundesregierung immer noch von einem Kosten- und Wettbewerbsnachteil aus. "Deshalb braucht die Zuckerwirtschaft bis mindestens 2020 Zeit zur weiteren Steigerung ihrer Wettbewerbsfähigkeit", so Dr. Gebhard. Dies sei die Voraussetzung, um die heimische Zuckerproduktion und -versorgung langfristig abzusichern. Er unterstrich, dass der Erhalt einer effizienten Zuckererzeugung für eine langfristige Versorgungssicherheit im Interesse der deutschen und europäischen Verbraucher unerlässlich sei. Es komme nun darauf an, dass Agrarministerrat und Kommission im Rahmen der Trilog-Verhandlungen einlenkten und dem Vorschlag des Parlaments für eine Verlängerung bis 2020 folgten.
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