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Aktionsbündnis gegen AIDS

Erfolgreicher Protest gegen Pharmaunternehmen

Tübingen/Chennai (ots)

Ein kleiner Sieg Davids gegen Goliath ist
geschafft: die von der Pharmafirma Novartis eingereichte Klage gegen 
die indische Regierung wurde heute vom obersten indischen Gericht in 
Chennai abgewiesen - zugunsten der PatientInnen. "Das ist ein großer 
Erfolg der weltweiten Zivilgesellschaft, die fast 500.000 
Unterschriften für bezahlbare Arzneimittel und gegen die Klage von 
Novartis gesammelt hat." sagt Olaf Hirschmann, 
entwicklungspolitischer Berater für HIV/Aids bei Brot für die Welt 
und Sprecher des Aktionsbündnisses gegen AIDS. Das Recht auf 
Gesundheit und Leben müsse vor dem Profitinteresse einzelner 
Unternehmen stehen, so Hirschmann weiter.
Bereits im Januar des vergangenen Jahres hatte die indische 
Regierung den Antrag von Novartis abgewiesen, ein geringfügig 
verändertes Präparat gegen Leukämie neu patentieren zu lassen. 
Internationalen Experten begrüßten diese Entscheidung. Sie stehe in 
Einklang mit dem  internationalen Patentrecht (TRIPS), das 
ausdrücklich bestimmte Ausnahmeregelungen zulässt, um den Zugang zu 
lebensnotwendigen Medikamenten nicht zu behindern und somit die 
öffentliche Gesundheit zu schützen. Das Schweizer Pharmaunternehmen 
Novartis interpretierte das anders und reichte im Mai 2006 eine Klage
beim obersten Gerichtshof Indiens ein, mit der Begründung, die 
indische Umsetzung des Patentschutzes sei nicht konform mit 
internationalen Patentschutzabkommen.
Das indische Patentrecht vergibt keine Patente auf Präparate, die 
nur in anderer Form oder Kombination von bekannten Wirkstoffen neu 
"verpackt" werden, aber keine neuen wirksamen Bestandteile aufweisen.
"Novartis bekam Rückendeckung der weltweiten Pharmakonzerne, denn das
Urteil hat Auswirkungen auf den gesamten Welthandel mit 
Arzneimitteln. Der Einführung und Patentierung von Scheininnovationen
ist nun ein klarer Riegel vorgeschoben zum Vorteil für alle 
PatientInnen. Der Zugang zu wirksamen und preisgünstigen Präparaten 
wird durch das indische Gerichtsurteil enorm verbessert," betont 
Albert Petersen, Leiter der Arzneimittelhilfe am Deutschen Institut 
für Ärztliche Mission (Difäm).
Etwa ein Drittel der Weltbevölkerung hat noch immer keinen Zugang 
zu günstigen Basispräparaten.  Das liegt zum größten Teil an der 
Haltung der Industrie, die über hohe Preise ihre Rendite und ihr 
Marketing absichert. Durch das Urteil kann sichergestellt werden, 
dass auch neuere AIDS-Medikamente, die nur geringfügige Veränderungen
aufweisen, in Indien nicht erneut patentiert werden müssen. Dadurch 
bekommen mehr Menschen Zugang zu diesen lebensnotwendigen 
Medikamenten. Denn Indien ist einer der größten Hersteller von 
erschwinglichen Nachahmerprodukten (Generika) und spielt somit eine 
Schlüsselrolle bei der Versorgung von ärmeren Ländern mit 
Medikamenten.

Pressekontakt:

Kontakt für Hintergrundinformationen:
Albert Petersen, Leiter der Difäm-Arzneimittelhilfe:
Telefon: 07071/206 531, E-Mail: petersen.amh@difaem.de

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