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Haftungsrisiken durch Umweltschäden von Unternehmen vernachlässigt
Repräsentative Studie zeigt: Neues Umweltschadensgesetz (USchadG) bei der Mehrheit kleiner und mittlerer Unternehmen unbekannt

Köln (ots)

Am 14. November 2007 tritt das Umweltschadensgesetz
(USchadG) in Kraft. Dann haften Unternehmen für Umweltschäden, die 
sie nach dem 30. April 2007 verursacht haben. Vor allem kleine und 
mittlere Unternehmen (KMU) sind auf die damit verbundenen 
Haftungsrisiken nur unzureichend vorbereitet. 57 Prozent der 
KMU-Verantwortlichen haben noch nie von dem Gesetz gehört, obwohl es 
bereits im April 2007 verabschiedet wurde. Lediglich drei Prozent 
haben sich bereits intensiv mit dem Inhalt des Umweltschadensgesetzes
auseinandergesetzt, weitere zwölf Prozent haben sich immerhin 
oberflächlich mit möglichen Konsequenzen beschäftigt. Das sind 
wesentliche Ergebnisse einer repräsentativen Befragung kleinerer und 
mittlerer Unternehmen durch das Marktforschungsinstitut psychonomics 
im Auftrag des AXA Konzerns.
Risikobewusstsein bei größeren Betrieben stärker ausgeprägt
Unabhängig von der Betriebsgröße betrifft das Umweltschadensgesetz
alle Unternehmen, die durch ihre Tätigkeit die Artenvielfalt, 
natürliche Lebensräume, Gewässer oder den Boden schädigen. Ein 
formlos eingereichter Antrag z.B. durch Nachbarn, Spaziergänger oder 
anerkannte Umweltschutzorganisationen bei der Fachbehörde genügt 
bereits, um die Prüfung möglicher Sanierungspflichten auszulösen.
Dennoch haben sich die meisten Unternehmer bislang kaum mit dem 
Umweltschadensgesetz und seinen Folgen beschäftigt, wie die Studie 
zeigt. Sogar Unternehmen, die schon einmal vom Umweltschadensgesetz 
gehört haben, unterschätzen in hohem Maße die neuen Haftungsrisiken. 
40 Prozent geben an, sich inhaltlich noch nicht mit dem Gesetz 
auseinandergesetzt zu haben. Mit zunehmender Unternehmensgröße steigt
jedoch das Problembewusstsein: Immerhin 34 Prozent der Unternehmen 
mit mehr als 50 Mitarbeitern, denen das Gesetz bekannt ist, haben 
sich zumindest oberflächlich mit den neuen Herausforderungen 
beschäftigt, elf Prozent taten dies sogar intensiv.
Haftungskonsequenzen von Umweltschäden unterschätzt
Ohne Zweifel ist der Aufklärungsbedarf in den Unternehmen groß. 
Sogar die Befragten, die angegeben haben, ihnen seien die 
Haftungsrisiken zumindest oberflächlich bekannt, unterschätzen 
vielfach die Tragweite umweltschädlicher Handlungen. So antworteten 
42 Prozent, dass die Haftung in Form von Schadenersatz oder 
Geldstrafen erfolgt. Lediglich 15 Prozent rechnen damit, den 
ursprünglichen Zustand wiederherstellen zu müssen, wie es tatsächlich
dem Gesetz entspricht. Jegliche Sanierung kann sich jedoch im 
Vergleich zu einer Geldstrafe als deutlich teurer erweisen. Dies 
zeigt das folgende Beispiel: Ein Bauunternehmen erneuert unsachgemäß 
eine Dränage für Oberflächen- und Grundwasser. Dabei kommt es zu 
kalkhaltigen Ausfällungen im Wasser, das in einen nahe gelegenen 
Teich fließt. Das beeinträchtigt den dortigen Bestand einer 
geschützten Pflanzenart. Die Kosten für die Sanierung betragen allein
im ersten Schritt rund 150.000 Euro. Dass die Kosten einer 
Umweltsanierung besonders kleine und mittlere Unternehmen in den 
finanziellen Ruin treiben können, wird bislang jedoch kaum 
wahrgenommen.
Unternehmen gehen von erhöhtem Versicherungsbedarf aus
Trotz des geringen Bekanntheitsgrades des Umweltschadensgesetzes 
glauben immerhin 65 Prozent der Befragten nach entsprechenden 
Erläuterungen, dass Haftungsansprüche aus dem Gesetz zukünftig 
zusätzlichen Versicherungsschutz erfordern. 19 Prozent beurteilen 
zusätzlichen Versicherungsschutz sogar als sehr wichtig oder äußerst 
wichtig. In mittelständischen Unternehmen mit mehr als 50 
Mitarbeitern wird diese Einschätzung sogar von 30 Prozent der 
Befragten geteilt. Welche Haftungsrisiken im Einzelnen abgesichert 
werden sollen, ist vielen Unternehmen jedoch nicht bekannt: 80 
Prozent der Befragten wissen nicht, welche Konsequenzen das Gesetz 
für ihren Betrieb haben könnte. Nur zwei Prozent geben an, den 
Haftungsumfang im Detail zu kennen.
Schutz vor finanziellen Risiken mit einer 
Umweltschadensversicherung
Der AXA Konzern bietet als einer der ersten Versicherer eine 
Absicherung gegen Umweltschäden nach dem Umweltschadensgesetz an. Im 
Gegensatz zur bereits bestehenden Umwelthaftpflichtversicherung, die 
für Schäden aufkommt, die einer natürlichen oder juristischen Person 
oder deren Besitz zugefügt werden, leistet die neue 
Umweltschadensversicherung bei Schäden, die der Natur selbst zugefügt
werden. Sie  umfasst als Grunddeckung Schäden an Böden, Gewässern und
geschützten Tier- und Pflanzenarten sowie deren Lebensräumen 
(Biodiversitätsschäden) außerhalb des Betriebsgeländes, die von 
Anlagen oder Tätigkeiten auf dem Betriebsgrundstück ausgehen. 
Versichert sind auch Tätigkeiten auf fremden Grundstücken sowie 
Schäden durch Produkte, die aufgrund eines Herstellerfehlers 
entstehen können. Darüber hinaus können Schäden auf dem eigenen 
Grundstück und am Grundwasser versichert werden.
Die Versicherungsleistungen beinhalten die Prüfung der 
Verantwortlichkeit des Versicherungsnehmers, die Abwehr einer 
unberechtigten Inanspruchnahme und die Übernahme von berechtigten 
Sanierungs- und Kostentragungspflichten.
Spezialisten-Team stellt Fachkompetenz im Umgang mit Umweltschäden
sicher
AXA verfügt über langjährige Erfahrung mit der Versicherung von 
Umweltrisiken und der Bearbeitung von Umweltschäden. Die Bereiche 
Risikoanalyse und Schadenbearbeitung werden bundesweit von einem 
Spezialisten-Team unterstützt, das sich aus Ingenieuren verschiedener
Fachrichtungen, aber auch - für den Umweltbereich besonders wichtig -
Naturwissenschaftlern wie Biologen und Geologen zusammen setzt. Deren
Fachkompetenz ist von besonders hoher Bedeutung, wenn es in der 
Auseinandersetzung mit den Behörden darum geht, ökologische 
Sachverhalte zu klären und ökologisch wie ökonomisch sinnvolle 
Sanierungsmaßnahmen zu vereinbaren. Für die im Zusammenhang mit dem 
neuen Umweltschadensgesetz zu erwartenden Aufgaben ist das 
Unternehmen daher bereits heute bestens aufgestellt.
Die ausführlichen Studienergebnisse können Journalisten kostenlos 
anfordern unter  presse@axa.de.
Weitere Informationen für die Presse:
Sabine Friedrich
Tel.: (0221) 1 48 - 3 13 74
Fax:  (0221) 1 48 - 3 00 44
E-Mail:  sabine.friedrich@axa.de
Weitere Informationen für Kunden:
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AXA Konzern im Internet: www.AXA.de

Pressekontakt:

AXA Konzern AG
Konzernkommunikation
Sabine Friedrich
Colonia-Allee 10-20
D-51067 Köln
Tel.: (0221) 148 - 31374
Fax: (0221) 148 - 30044
E-Mail: sabine.friedrich@axa.de

Original content of: AXA Konzern AG, transmitted by news aktuell

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