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Sonderkündigungsrecht: Auch nach dem 30. November ist ein Wechsel der Kfz-Versicherung möglich

Köln (ots)

Der 30. November ist in der Regel der Stichtag für
einen Wechsel der Kfz-Versicherung, damit am 1. Januar des nächsten
Jahres ein neuer Versicherungsvertrag beginnen kann. Wer diesen Tag
verpasst, muss mit dem Wechsel der Kfz-Versicherung eigentlich bis
zum nächsten Jahr warten. Es gibt allerdings mehrere Ausnahmen, bei
denen ein Wechsel auch nach Ablauf dieser Frist möglich ist.
Ein außerordentliches Kündigungsrecht gibt es etwa, wenn die
Versicherung den Beitrag erhöht. Es gilt dann eine Kündigungsfrist
von einem Monat. "Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem das Schreiben
über die Beitragserhöhung beim Fahrzeughalter eingegangen ist",
informiert Thomas Jaeckel, Versicherungsexperte von AXA. Auch beim
Kauf eines neuen Autos besteht die Möglichkeit unabhängig von der
Jahresfrist die Versicherung zu wechseln. Eine weitere
Ausnahmeregelung tritt nach einem Schaden ein: Beide Seiten -
Versicherung und Kunde - können in diesem Fall den Vertrag kündigen.
Dies ist jedoch nur in Ausnahmen der richtige Weg, weil der
Versicherte seine bereits gezahlte Prämie nicht zurückerhält. Besser
ist es bis zum nächsten regulären Kündigungstermin zu warten.
Bei der Auswahl einer neuen Versicherung sollte man nicht nur auf
den Preis, sondern auch auf die Leistung achten.
Versicherungsvergleiche in Zeitschriften wie Finanztest geben einen
guten Überblick über die Angebote. Umfassende Beratung gibt es beim
Versicherungsvermittler. Wer seinen Beitrag lieber selbst berechnet,
findet Tarifrechner auf den Internet-Seiten der Versicherungen,
beispielsweise unter www.AXA.de.

Pressekontakt:

AXA Konzern AG
Konzernkommunikation
Sabine Friedrich
Colonia-Allee 10-20
D-51067 Köln
Tel.: (0221) 148 - 31374
Fax: (0221) 148 - 30044
E-Mail: sabine.friedrich@axa.de

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