Paritätischer Wohlfahrtsverband
Paritätischer fordert: Preisschub muss durch Regelsatzanpassung aufgefangen werden - Inflation stürzt immer mehr Bezieher von Alg II und Sozialgeld in Armut
Berlin (ots)
Angesichts der Inflationswarnungen von Bundesbank-Chef Weber hat der Paritätische seine Forderung bekräftigt, den Regelsatz von Hartz IV und Sozialgeld an die jährliche Preisentwicklung anzupassen. "Der enorme Preisschub treibt die Bezieher von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld immer tiefer in die Armut", sagte Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Wohlfahrtsverbandes. "Wer angesichts dieser Warnungen immer noch nicht handelt, nimmt die Armut von 7,3 Millionen Hartz-IV-Beziehern - darunter 1,9 Millionen Kindern - bewusst in Kauf", so Schneider.
Der derzeit geltende Regelsatz von 347 Euro hat aufgrund der inzwischen eingetretenen Kaufkraftverluste nach einer Expertise des Verbandes nur noch einen realen Wert von 331 Euro. "Wenn der Regelsatz die Preisentwicklung berücksichtigen würde, müsste er auf mindestens 361 Euro angehoben werden", fordert Schneider.
Der Regelsatz dürfe nicht länger von der Rentenentwicklung abhängig gemacht werden, so der Paritätische. Durch Riester- und Nachhaltigkeitsfaktor werde er sonst bis mindestens 2009 faktisch eingefroren. Der Verband hat ein Modell entwickelt, nach dem die erforderliche jährliche Anpassung des Regelsatzes berechnet werden kann. Es orientiert sich an der vom Statistischen Bundesamt festgestellten Preisindex-Entwicklung, die auf die spezielle Zusammensetzung des Regelsatzes abgestimmt wird. Der vom Statistischen Bundesamt ermittelte Verbraucherpreisindex setzt sich anders zusammen als der Regelsatzindex, da dort Nettokaltmieten und ein Teil der Energiekosten ausgeklammert sind. Verkehrskosten beispielsweise werden nur zu einem kleinen Teil berücksichtigt, Nahrungsmittelausgaben dagegen stärker gewichtet.
Der aktuelle Regelsatz wurde aus der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe aus dem Jahre 2003 abgeleitet. Bis zum 1. Juli 2007 betrug er 345 Euro. Aufgrund der Kopplung an die Rentenentwicklung wurde er dann um zwei Euro auf 347 Euro angehoben, was jedoch die Kaufkraftverluste bei weitem nicht auffängt.
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