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Paritätischer: Persönliches Budget soll Selbstbestimmungsrecht behinderter Menschen stärken - noch gibt es Defizite und Hürden

Berlin (ots)

Von Januar 2008 an haben Menschen mit Behinderungen
einen Rechtsanspruch auf das Persönliche Budget. Es soll ihnen 
ermöglichen, nach eigenen Vorstellungen die nötigen 
Unterstützungsleistungen einzukaufen und ihr Selbstbestimmungsrecht 
stärken. Doch noch gibt es Kritik an den Rahmenbedingungen. Dies 
wurde am Mittwoch in Berlin deutlich bei einer gemeinsamen Konferenz 
des PARITÄTISCHEN Kompetenzzentrums Persönliches Budget und der 
Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter 
Menschen, Karin Evers-Meyer.
Evers-Meyer bezeichnete das Persönliche Budget als zentrales 
Instrument für mehr Selbstbestimmung und Teilhabe behinderter 
Menschen: "Mehr als 80 Prozent der Menschen, die in den 
Modellregionen das Persönliche Budget ausprobiert haben, geben an, 
dass es ihr Leben verbessert hat. Mehr als 90 Prozent würden sogar 
wieder das Persönliche Budget wählen. Das gibt uns Recht."
Dieser positiven Einschätzung steht jedoch auch Kritik gegenüber. 
Der PARITÄTISCHE hat mit seinem Kompetenzzentrum in den vergangenen 
drei Jahren die Einführung des Persönlichen Budgets begleitet und 
Praxiserfahrungen zusammengetragen.
Weder bei den Menschen mit Behinderungen noch bei den gesetzlichen
Leistungsträgern und Leistungserbringern sei das Persönliche Budget 
ausreichend bekannt, sagte Jeannette Arenz, Leiterin der Abteilung 
Rehabilitation und Gesundheit beim PARITÄTISCHEN. Außerdem fehlten 
bislang eine sachkundige Budgetberatung und ausreichende 
Unterstützung der potenziellen BudgetnehmerInnen. "Viele Menschen mit
Behinderung benötigen zielgruppenorientierte Informationen, bevor sie
sich für das Persönliche Budget entscheiden können", sagte Arenz. 
Zudem werde die Wahlfreiheit mancher BudgetnehmerInnen massiv dadurch
eingeschränkt, dass Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung 
beim trägerübergreifenden Persönlichen Budget nur in Form von 
Gutscheinen gewährt werden dürften.
Die wichtige Rolle einer qualifizierten Beratung hob auch Birgit 
Stenger von ASL - Arbeitsgemeinschaft für selbstbestimmtes Leben 
schwerstbehinderter Menschen in Berlin hervor. Notwendig sei eine 
ermächtigende Beratung in Form von Empowerment, die es den 
Betroffenen ermögliche, wirklich selbstbestimmt zu entscheiden.  
"Leistungsträger und Leistungsanbieter, die um das Wahlrecht der 
Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen wissen, 
müssen sich bei ihrem Handeln von der Erkenntnis leiten lassen, dass 
niemand 'versorgt' werden muss", sagte Stenger. "Es handelt sich bei 
ihrem Gegenüber um einen mündigen Bürger beziehungsweise eine 
Bürgerin, die zwischen bedarfsgerechten Angeboten wählt und die 
Mittel gewährt bekommt, die zur Bezahlung notwendig sind."
Dass Deutschland von Schweden lernen kann, machten Maria Magnusson
und Agneta Schermann als Vertreterinnen der schwedischen Organisation
JAG deutlich. Sie bietet persönliche Assistenz für Menschen mit 
mehrfachen Behinderungen und eingeschränkten intellektuellen 
Fähigkeiten an. Es sei wichtig, dass die persönliche Assistenz den 
individuellen Bedarf der Betroffenen komplett abdecke, schilderten 
die beiden ihre Erfahrung. Nur so könne verhindert werden, dass 
bestimmte Gruppen behinderter Menschen ausgeschlossen werden.

Kontakt:

Der PARITÄTISCHE
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Ulrike Bauer
Tel.: 0 30/246 36 304
mobil: 01 70/96 16 530
www.paritaet.org

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