Paritätischer Wohlfahrtsverband
Paritätischer kritisiert gefährliche Stimmungsmache: Leistungen für Flüchtlinge müssen ausgebaut statt eingeschränkt werden
Berlin (ots)
Mit Empörung reagiert der Paritätische Wohlfahrtsverband auf Äußerungen von Bundesinnenminister de Maizière, in denen der Minister die Leistungen und Standards für Flüchtlinge in Frage stellt und eine Überprüfung fordert. Der Verband kritisiert die Aussagen des Ministers im ZDF-Interview als "gefährliche Stimmungsmache", die Rassisten und Rechten in die Hände spielen könne und darüber hinaus das große ehrenamtliche Engagement der Menschen für die Flüchtlinge untergrabe. Statt die Einschränkung von Leistungen in Aussicht zu stellen, müsste schnellstmöglich mit vereinten Kräften solidarisch dafür gesorgt werden, dass eine menschenwürdige Versorgung und Unterbringung der Menschen, die in ihrer Not in Deutschland Zuflucht suchen, gewährleistet wird. Auch über eine Ausweitung der Möglichkeiten, legal nach Deutschland einzuwandern, müsse endlich ernsthaft debattiert werden.
"Die gesellschaftliche Herausforderung, die der Zuzug von Flüchtlingen aktuell bedeutet, kann man nicht lösen, indem man zur Abschreckung soziale Standards in Frage stellt. Über die Würde des Menschen debattiert man nicht", so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. Der Verweis des Bundesinnenministers, dass die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz pro Monat so hoch seien wie das Einkommen eines Polizisten im Kosovo und in Albanien, sei einfach nur "Populismus". De Maizière unterschlage dabei außerordentlich unterschiedliche Lebenshaltungskosten in diesen Ländern.
Der Verband erinnert daran, dass das Bundesverfassungsgericht klar gesagt habe, dass sich die Leistungen für Flüchtlinge am Lebensstandard in Deutschland orientieren müssen und nicht an einem europäischen Standard. Einschränkungen wären nur gerechtfertigt, wenn Asylsuchende einen nachweisbar geringeren Bedarf hätten. Davon könne aber keine Rede sein. Leistungseinschränkungen aus "migrationspolitischen Erwägungen" seien, wie das Bundesverfassungsgericht ebenfalls klar gestellt habe, mit dem Grundgesetz nicht vereinbar.
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