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Berliner Morgenpost: Der Staat kann dem Bürger nicht alles abnehmen - Kommentar

Berlin (ots)

Aus den folgenschweren Erfahrungen erst mit der
wenig wehrhaften Verfassung der Weimarer Republik und dann mit der 
nationalsozialistischen Diktatur haben die Mütter und Väter unseres 
Grundgesetzes den unveräußerlichen Persönlichkeits- und 
Freiheitsrechten höchsten Verfassungsrang eingeräumt. Diese 
Grundrechte werden in den ersten 17 Artikeln garantiert; von der 
Menschenwürde bis zum Petitionsrecht. Soviel Demokratie wie möglich, 
aber keine wehrlose - das ist der Leitgedanke der erfolgreichsten 
Verfassung in der deutschen Geschichte. Nur wer die Freiheitsrechte 
gröblich missbraucht, verwirkt sie auch.
Die Hürden für die Aberkennung eines Grundrechts oder das Verbot 
einer Organisation sind allerdings bewusst hoch angesetzt, weil 
Demokratie und Freiheit zugleich bedeuten, auch Unliebsames bis zu 
einer gewissen Grenze ertragen zu müssen. Dazu zählen bislang auch 
das Agitieren der NPD wie das Missionieren von Scientology in 
Deutschland. Wie hoch Hürden im politischen Alltag sind, um 
potenziellen Feinden der Demokratie wie einer rechtsradikalen Partei 
oder einer die Persönlichkeitsrechte der Menschen beschneidenden 
Sekte das Handwerk zu legen, zeigen die bislang gescheiterten oder 
gescheuten Verbotsanträge. Schließlich haben auch die Voraussetzungen
für eine Grundrechtsverwirkung Verfassungsrang (Artikel 18). Der 
"Kampf gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung" muss also 
sehr schwerwiegend, vor allem eindeutig nachweisbar sein.
Hier liegt denn auch das Problem der immer wieder entfachten 
Diskussionen um ein Verbot. Dabei drängt sich zunehmend, weil 
folgenlos, der Verdacht auf, mit ihrer verbalen Verbotsrhetorik 
wollten die Politiker aller Couleur vor allem Handlungsstärke 
demonstrieren. Wohl wissend, dass ihre Chancen zum wirklichen Handeln
eher gering sind, weil unverändert Beweisnot herrscht. Wäre es 
anders, hätten die Bundesverfassungsrichter die NPD längst verboten 
und wäre wohl auch der Scientology-Spuk in Deutschland lange vorbei. 
Bislang wird Scientology zumindest in Berlin aber nur beobachtet.
Bis es hoffentlich irgendwann zu einem Verbot kommt, muss die 
Demokratie beide aushalten. Das allerdings fällt bei der NPD mit 
deren Anlehnung an Hitlers Führerkult schwerer als bei Scientology. 
Gegen die unheilvollen Heilsverkünder kann sich jeder Einzelne 
wehren. Ihre Anwerbungs- wie die anschließenden Unterwerfungs- und 
Ausbeutungsmethoden sind kein Geheimnis und jedem zugänglich, der 
sich informieren will. Zur Freiheit einer freien Gesellschaft gehört 
eben auch, sich für alle politischen und geistigen Strömungen 
entscheiden zu dürfen, solange diese mit der Verfassung vereinbar 
sind. Dabei bleibt der Staat in der Pflicht, vor Gefahren und Risiken
zu warnen. Doch in einer freien Gesellschaft hat seine Fürsorge 
Grenzen. Er ist zum Handeln aufgerufen gegen nachweisbar aktive 
Feinde der Demokratie. Solange es dafür an Fakten mangelt, ist jeder 
einzelne Bürger gefragt. Demokratie heißt auch Selbstverantwortung - 
Torheiten bis zu unglückseligen Bekehrungsversuchen eingeschlossen.

Pressekontakt:

Berliner Morgenpost
Chef vom Dienst
Telefon: 030/2591-73650
bmcvd@axelspringer.de

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