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Berliner Morgenpost: Staatsanwaltschaft: Strieder trägt Hauptverantwortung im Tempodrom-Skandal

Berlin (ots)

Die Berliner Staatsanwaltschaft sieht im ehemaligen
SPD-Chef und Stadtentwicklungssenator Peter Strieder (SPD) den
Hauptverantwortlichen für den Tempodromskandal. Das geht aus der
Anklageschrift hervor, die der Berliner Morgenpost (Freitag-Ausgabe)
vorliegt. Demnach war Strieder die treibende Kraft bei der
Unterstützung des in finanzielle Schwierigkeiten geratenen Tempodrom.
Nach Zeugenaussagen soll er gegenüber den Verantwortlichen
weitreichende Versprechen gemacht haben, bevor der Senat oder die
Landesbank Berlin (LBB) von der Schieflage informiert worden waren.
Die Staatsanwaltschaft wirft Strieder und Finanzsenator Thilo
Sarrazin (SPD) Untreue zu Lasten des Landes Berlin vor. Sie sollen
dem Tempodrom am Parlament vorbei finanzielle Unterstützung gewährt
haben.
Dabei schätzt die Staatsanwaltschaft die Rolle Sarrazins offenbar
deutlich geringer ein. Sarrazin trat im Januar 2002 sein Amt als
Finanzsenator an, zu einem Zeitpunkt, als wesentliche
Fehlentwicklungen beim Tempodrom bereits vollzogen waren. Nach
eigenen Angaben habe Strieder ihn im Sommer um Unterstützung für das
Tempodrom gebeten. Sarrazin sagte grundsätzlich zu, habe aber auf den
offiziellen Dienstweg verwiesen. Darin sieht die Staatsanwaltschaft
die Verabredung zu einer Straftat. „Diesem Ansinnen entsprechend
kamen die Angeschuldigten Strieder und Dr. Sarrazin mutmaßlich am
Rande der Senatssitzung vom 20. August 2002, jedenfalls aber zwischen
dem 20. und 29. August 2002, überein, die für diese Zuwendung
erforderlichen Gelder nicht aus Haushaltsmitteln des Landes Berlin
zur Verfügung zu stellen, um eine Befassung des Parlaments mit dem
Thema Tempodrom zu verhindern“, heißt es in der 118 Seiten starken
Anklageschrift.
Strieder wies daraufhin die LBB an, 1,5 Millionen Euro an das
Tempodrom auszuzahlen und erteilte der Landesbank die Zusage, das
Geld von dem jährlich an die Landeskasse abzuführenden Betrag
abzuziehen. In diesem Vorgang sieht die Staatsanwaltschaft einen
Verstoß gegen die Verfassung von Berlin, da auf eine Einnahme für das
Land verzichtet wurde, ohne das Parlament an der Entscheidung zu
beteiligen.
Strieder und Sarrazin bestreiten die Vorwürfe vehement. Strieder
gab in mehreren Erklärungen an, stets Schaden vom Land abwenden
wollte. Sarrazin sieht in der grundsätzlichen Zustimmung zur Rettung
keine Straftat erfüllt. Beide Angeklagten wurden bislang nicht von
der Staatsanwaltschaft zu den Vorwürfen befragt.
ots-Originaltext: Berliner Morgenpost
Digitale Pressemappe:
http://www.presseportal.de/story.htx?firmaid=53614

Rückfragen bitte an:

Berliner Morgenpost
Telefon: 030/25910
Fax: 030/25913244

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