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SGS erhält Akkreditierung für das Fachmodul „Gebietseigene Gehölze“

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Ab sofort können sich sowohl Saatgut- und Produktionsbetriebe als auch Handelsunternehmen,

also die gesamte Produktkette vom Sämling bis zur Lieferung bei SGS zertifizieren lassen.

SGS erhält Akkreditierung für das Fachmodul „Gebietseigene Gehölze“

Ab sofort können sich sowohl Saatgut- und Produktionsbetriebe als auch Handelsunternehmen, also die gesamte Produktkette vom Sämling bis zur Lieferung bei SGS zertifizieren lassen.

Die SGS - International Certification Services GmbH hat als erste Zertifizierungsstelle von der DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle) die Akkreditierung für das Fachmodul „Gebietseigene Gehölze“ verliehen bekommen. Der Standard setzt konsequent und bundesweit einheitlich die Inhalte des Leitfadens des BMU (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit) um und wird im Rahmen eines Audits durch unabhängige Auditoren der SGS überprüft.

Seit dem 1. März 2020 dürfen gemäß dem Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) keine gebietsfremden Gehölze mehr in die freie Landschaft ausgebracht werden. Werden Gehölze ohne einen akkreditierten Nachweis in die freie Natur ausgebracht, kann die zuständige Behörde gemäß § 40 Abs. 3 BNatSchG anordnen, dass diese als "ungenehmigt" ausgebrachte Pflanzen eingestuft und beseitigt werden, soweit es zur Abwehr einer Gefährdung von Ökosystemen, Biotopen oder Arten erforderlich ist. Bei SGS können sich sowohl Saatgut- und Produktionsbetriebe als auch Handelsunternehmen, also die gesamte Produktkette vom Sämling bis zur Lieferung zertifizieren lassen.

Die Akkreditierung der SGS gemäß ISO/IEC 17065 ist die Voraussetzung dafür, Zertifizierungen für das Fachmodul anbieten zu können. Hersteller können die gebietseigene Herkunft ihrer Produkte im Sinne § 40 BNatSchG ab sofort durch akkreditierte Zertifikate der SGS nachweisen. Das neue Fachmodul „Gebietseigene Gehölze“ gilt für Baumschulen, die gebietseigene Gehölze bzw. Gehölzsaatgut gebietseigener Herkunft produzieren und handeln. Die Gehölzarten, die für die freie Natur vorgesehen sind, müssen künftig gebietseigen sein und einem der sechs Vorkommensgebiete in Deutschland zugeordnet werden. Grundlage hierfür ist der § 40 Absatz 4 im BNatSchG (Bundesnaturschutzgesetz).

Beispiele der SGS Audits des Fachmoduls Gebietseigene Gehölze:

  • Überprüfung der Plausibilität von Lieferpapieren, Anbauverzeichnissen, Quartierdateien sowie weiteren Unterlagen, um die lückenlose Rück- und Nachverfolgbarkeit der gebietseigenen Gehölze vom Sämling bis zum Verkauf sicherzustellen
  • Visuelle Kontrollen auf dem Feld und im Lager/Einschlag, um die Daten aus den Unterlagen zu kontrollieren.
  • Zur eindeutigen Identifizierung der Betriebe wird die durchgängige Verwendung der Erntereferenznummer auf den Lieferetiketten und – papieren der Betriebe überprüft.

Die spezifischen Anforderungen der Betriebe werden vom Auditfragenkatalog berücksichtigt und als entsprechender Zertifizierungsumfang auf dem Zertifikat ausgewiesen.

ÜBER SGS

Die SGS-Gruppe ist das weltweit führende Unternehmen beim Prüfen, Testen, Verifizieren und Zertifizieren. 1878 gegründet, setzt die SGS mit Hauptsitz in Genf mit mehr als 89.000 Mitarbeitern und einem internationalen Netzwerk von über 2.600 Niederlassungen und Laboratorien global anerkannte Maßstäbe für mehr Sicherheit, Effizienz und Qualität. In Deutschland ist die SGS-Gruppe seit 1920 aktiv und bundesweit mit rund 3.400 Mitarbeitern an 40 Standorten präsent. Zu ihr gehören auch die SGS-TÜV Saar GmbH und SGS Institut Fresenius GmbH. Infos zum Unternehmen unter: www.sgsgroup.de

Kontakt für Journalisten

Thorsten Vespermann, Tel. +49 (0)40 30101-298, E-Mail: de.presse@sgs.com

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Mail: henrich.kirchner@sgs.com

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