CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag
Thomas Kreuzer: Landespflegegeld wird an alle Berechtigten ausgezahlt - SPD mit unsozialem Störfeuer gescheitert
München (ots)
"Das Bundessozialministerium ist zumindest in einem Punkt zur Vernunft gekommen: Das Landespflegegeld wird nun doch nicht wie angedroht auf Hartz-IV-Leistungen angerechnet. Das ist für uns eine Frage der Gerechtigkeit." So kommentiert Thomas Kreuzer, Vorsitzender der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag, die entsprechende Mitteilung des Bundessozialministers Hubertus Heil von der SPD. Kreuzer: "Der Bayerische Gesetzgeber hat klar bestimmt, dass das Landespflegegeld nicht auf Sozialleistungen angerechnet werden soll. Nur so können gerade auch Pflegebedürftige mit geringem Einkommen vom Landespflegegeld profitieren."
"Unser Widerstand gegen die Androhungen von Bundesminister Heil hat sich gelohnt", so Kreuzer weiter. "Wir hoffen, dass das SPD-geführte Bundesministerium nun auch bei der Bewertung des Bayerischen Familiengelds einlenkt und unsere deutschlandweit einmalige Zusatzleistung nicht auf Hartz-IV anrechnet. Die SPD betreibt mit ihrem unsozialen Störfeuer Wahlkampf auf dem Rücken der Ärmeren. Der Fall zeigt klar, dass sich nur die CSU verlässlich auch für die Interessen der Hilfsbedürftigen einsetzt."
Der Bayerische Landtag hatte die Einführung des Landespflegegelds mit den Stimmen der CSU-Landtagsfraktion beschlossen. Demnach erhalten Pflegebedürftige ab dem Pflegegrad 2 pro Jahr 1000 Euro. Bislang haben rund 240.000 Menschen die deutschlandweit einzigartige Zusatzleistung beantragt. Anträge nehmen die Landrats- oder Finanzämter entgegen. Das neue Bayerische Familiengeld setzt Maßstäbe in der Familienpolitik, damit Kinder gute Startchancen haben: Eltern von Einjährigen und Zweijährigen erhalten seit September monatlich 250 Euro pro Kind vom Freistaat, ab dem dritten Kind sogar 300 Euro. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Eltern ihr Kind selbst betreuen oder einen Krippenplatz buchen. Insgesamt profitieren von der Leistung etwa 250 000 Kinder in Bayern.
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